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5. Zoll= und Steuerwesen.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß der
Brennsteuervergütungssatz von 8 A. für das Hektoliter Alkohol bis auf weiteres beibehalten wird.
Berlin, den 11. Februar 1807.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen:
Gemäß 85 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags,
für inländische gefärbte baumwollene Herrenkleiderstoffe von 120 bis 140 em Breite
— Tarifnummer 457 — zum Zwecke des Bedruckens innerhalb des sächsisch-böhmischen
Grenzgebiets einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen,
die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen.
Berlin, den 12. Februar 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen:
Gemäß §5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags,
für ausländischen Käsestoff (Kasein) — Tarifnummer 373 — zum Vermahlen im
Wege der Lohnveredelung einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen,
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
Berlin, den 12. Februar 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Jannar d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags,
für ausländische geraspelte Kokosnüsse — Tarifnummer 57 — zum Zwecke des
Erhitzens unter Zusatz von Kartoffelmehl des freien Verkehrs einen gollfreien Ver-
edelungsverkehr zuzulassen,
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
Berlin, den 12. Februar 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.