Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Muster I. 
Bezugschein Ur. 
Der im Grenzbezirke wohnnden:yUaa í , , í í , í -, 
ist berechtigt, im Kalenderjahr 19 auf Grund der Anmerkung zu Nr. 74 des golltarifs un- 
bearbeitetes oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitetes Bau= und Nutz- 
holz für den eigenen häuslichen oder handwerksmäßigen Bedarf, sofern es in Traglasten eingeht oder 
mit Zugtieren gefahren wird, unter Uberwachung der Verwendung bis zur Höchstmenge von 12, 
buchstäblich zwölf, Festmeter über das dollamt.......··..................·..·.........·.........-...... zollfrei einzuführen. 
Dieser Bezugschein hat nur Gültigkeit, solange der oben genannte Inhaber im Grenzbezirke 
wohnt, und ist nicht übertragbar. 
  
....7 n., den 19 
Zoll (Steuer) amt. 
(Stempelabdruck.) 
(Unterschrift.) 
Anweisung für den Gebrauch. 
Dieser Bezugschein ist bei jeder Holzeinfuhr, für welche Zollfreiheit in Anspruch genommen wird, der Eingangszoll- 
stelle vorzulegen. Ist der Schein verloren gegangen, so ist davon innerhalb einer Woche dem Ausfertigungsamt Anzeige 
zu erstatten. «
	        
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