Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Muster a. 
(Zündwaren-Nachsteuer-Ordnung § 3.) 
Stenerhebestelle 
Nr. des Anmeldungsbuchs. Abgegeben am Oktober 1909. 
Anmeldung von Zündwaren zur Rachsteuer. 
J (Wir) melde unstehend verzeichnete Zündwaren zur Nachsteuer an und versicher , daß sich 
andere oder mehr Zündwaren, als umstehend verzeichnet sind, am 1. Oktober 1909 nicht in meinem 
(unserem) Besitz oder Gewahrsam befunden haben'). 
, den Oktober 1909. 
(Unterschrift) 
(Straße, Hausnummer) 
*) Der Aumeldung und Nachversieuerung unterliegen auch alle zündwaren, die sich am 1. Oktober 1909 in den 
Privalräumen der Händler, Wirle usw. besinden. 
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