Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

Grledigungsbescheinigungen. 
1. Der Begleitschein ist abgegeben am 
2. Er ist eingetragen im Zollbegleitschein-Emp- 
fangsbuch unter VNr. 
3. Amtlicher Befund 
a) über den Verschluß: 
b) über die Gattung und Menge der Waren: 
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigen: 
5. Nachweis des Ausganges über die Grenze:) 
  
4. Die Waren sind weiter nachgewiesen im Niederlagebuch Seite 
Abteilung Nr. 
A. Umseitig bezeichnete Packstücke wurden nach Abnahme des 
unverletzt befundenen Verschlusses: 
1. in den Eisenbahngüterwagen n9nr. den 
Eisenbahn verladen und nach Ver- 
schließung des Wagens mit Schlössern der 
  
Reihe - dem ..........,.. .......·....... amte 
in überwiesen. 
........................... Nymng 
amt. 
2aufd........................................... des...................................................... 
verladen und dem Aufagevosten m.....................................,....... 
unter sBegleitung durch d.. Grenzaufseher I 
1Verschluß mittles i. D 
überwiesen. 
.W den teten 19 
................................................................ anit. 
  
........................... ,deutm19 
....... amt. 
B. D. . oben bezeichnete . wurdenach 
Abnahme des unverletzt befundenen Verschlufses- 
1. d. Grenzaufseber c. zur 
Begleitung über die Grenze übergeben. 
............................. ,I:ven............tt3n ..19 
  
. Der Begleitschein ist nach Abgabe der Niederlegungs= oder Ausgangsbescheinigung unmittelbar an das Aus- 
fertigungsamt zurückzusenden. Ein Erledigungsschein ist nicht auszufertigen. 
*) Der Vordruck kann nach den örtlichen Verhältnissen geändert werden.