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Perichtigung.
In den Anlagen der Bekanntmachung vom 18. Juni 1910 Zentralblatt S. 259 muß es auf
den Seiten 260 und 262 Zeile siebzehn und sechzehn von unten statt „Bekanntmachung vom 16. Januar
1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 3)“ heißen: „Bekanntmachungen vom 16. Januar 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 3)
und 3. Juni 1910 (Reichs-Gesetzbl. S. 867)“
4. Zoll und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter
und Oberbehörden.
Elsaß-Lothringen.
Am 1. Oktober 1910 wird in Straßburg ein Erbschaftssteueramt errichtet, welches die bis
dahin von dem Verkehrssteueramte Straßburg 1 mitversehenen Geschäfte in Erbschaftssteuerangelegen-
heiten wahrzunehmen hat.
Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist an Stelle des in den Landesdienst zurückberusenen
Königlich Preußischen Zollinspektors Krause der Königlich Preußische Oberzollkontrolleur des Zoll-
abfertigungsdienstes, Zollinspektor Lange in Itzehoe den Königlich Bayerischen Hauptzollämtern zu
Aschaffenburg, Augsburg, Fürth, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg, Schweinfurt und Würzburg, dem
Großherzoglich Sächsischen Amte Ostheim sowie dem Herzogl. Sachsen-Coburg= und Gothaischen Amte
Königsberg als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in Nürnberg vom 1. Juli 1910 ab beigeordnet
worden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. Juni 1910 beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines
zollfreien Veredelungsverkehrs mit
ausländischen hölzernen Felgen für Fahrräder, auch mit Aluminiumeinlage (so-
genannten Kundtz Holzfelgen) — Tarifnummer 920 zur Verwendung bei der
Herstellung fertiger Räder für Fahrräder — Tarifnummer 920 —
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.
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