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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
D 1
XL. Jahrgang. Berlin, Sonnabend, den 20. Juli 1912. Nr. 33.
Inhalt: 1. Statistik: Bestimmungen für die Vornahme 2. Zoll= und Steuerwesen: Anderungen der Essigsäure-
einer Viehzählung am 2. Dezember 1912 Seite 587 ordnung... . .. 596
Der Bundesrat hat beschlossen, den nachstehenden „Bestimmungen für die Vornahme einer Vieh—
zählung am 2. Dezember 1912“ die Zustimmung zu erteilen.
Berlin, den 18. Juli 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Bestimmungen für die Vornahme einer Viehzählung am
2. Dezember 1912.
1. Die durch Beschluß des Bundesrats vom 7. Juli 1892, betreffend die periodische Ver-
anstaltung von Viehzählungen, vorgeschriebene Viehzählung erweiterten Umfanges (sogenannte große
Viehzählung) ist am 2. Dezember 1912 nach dem beifolgenden Erhebungsmuster auszuführen. Hierbei
sollen auch diejenigen in der Zeit vom 1. Dezember 1911 bis 30. November 1912 vorgenommenen
Schlachtungen gezählt werden, welche der amtlichen Fleischbeschau nicht unterlegen haben. Sofern
indes nach landesrechtlichen Vorschriften auch das Fleisch, das ausschließlich im eigenen Haushalt der
Besitzer der Schlachttiere zur Verwendung kommt („Hausschlachtungen“), amtlich zu beschauen war,
sind diese Schlachtungen nicht mitzuzählen, um Doppelzählungen zu vermeiden.
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