Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

amtlicher Aufsicht zu vernichten, sofern nicht dargetan wird, daß der Branntwein 
nach § 85 unter à 1 oder 2 der Befreiungsordnung allgemein von der Vergällungs- 
pflicht befreit ist. In diesem Falle ist für die Mehrmenge der Verbrauchsabgabensatz 
von 1,25 Mark in Ansatz zu bringen.“ 
Zu § 36. 
Hinter dem ersten Satze erhält die Bestimmung folgende Fassung: 
„Neben dem Erlasse der Verbrauchsabgabe wird eine Betriebsauflagevergütung gewährt 
(Bfr. O. I 77), die für vergällungspflichtigen Uberbrand 0,075 Mark und für anderen 
Branntwein 0),16 Mark für das Liter Alkohol beträgt. Die Entscheidung ist vom 
Hauptamt zu treffen.“ 
Zu § 41. 
Der zweite Satz erhält folgende Fassung: 
„Wird dieser Nachweis nicht geführt und liegt auch nicht der Fall des § 26 vor, so 
ist di Abgabe vom Begleitscheinnehmer einzuziehen und dem Empfangsamt Kenntnis 
zu geben.“ 
Zu Muster 1. 
In Ziffer 1 der Anleitung zum Gebrauche sind die Worte: „und die Zulässigkeit der 
angegebenen Abgabensätze“ zu ersetzen durch: 
„sowie die Zulässigkeit der beantragten Abfertigung in Ansehung der Vergällungs- 
pflicht und der angegebenen Abgabensätze“. 
Zu Muster 3 und 4. 
Auf Seite 2 ist in dem Vordruck für die Zulässigkeitsbescheinigung statt: „Abgabensatz“ 
zu setzen: · 
„In Ansehung der Abgabensätze und der Vergällungspflicht“. 
Zu Muster 3 und 6. 
In den Spalten 5, 15 und 26 des Musters 3 sowie in den Spalten 8 und 19 des Musters 6 
ist unter dem Worte „Alkoholmenge“ einzutragen: · 
„darunter: 
a) vergällungsfrei, 
b) vergällungspflichtig und zugleich im Uberbrand erzeugt, 
I) vergällungspflichtig, aber nicht unter b fallend.“ 
Zu Muster 3. 
Die Anmerkung zu den Spalten 17 und 29: „Sofern der Branntwein der Vergällungs- 
pflicht unterliegt, ist zu vermerken, daß er vergällungspflichtig ist, sofern er nachweislich der 
Vergällungspflicht nicht unterliegt, auf Antrag, daß er nicht vergällungspflichtig ist.“ ist zu 
streichen. In den Spalten 17 und 29 ist am Schlusse vor den Abkürzungen „usw.“ ein „Komma" 
zu setzen und fortzufahren: 
„Tag der Abnahme in der Brennerei für vergällungspflichtigen Uberbrand“; 
dieselbe Einschaltung ist im Muster 6 in Spalte 22 zu machen; außerdem ist in Spalte 10 des 
Musters 6 hinter „Begleitung“ ein „Komma“ zu setzen, der eben erwähnte Wortlaut anzufügen 
und dahinter ein „Punkt“ zu setzen.
	        
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