— 1087 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XLL. Jahrgang. Berlin, Dienstag, den 11. November 1913. Nr. 55.
Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen
Wehrbeitrag............. Seite 1087
Zoll= und Steuerwesen.
Bekanntmachung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. November 1913 beschlossen, den nachstehend
abgedruckten Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen Wehr-
beitrag vom 3. Juli 1913 die Zustimmung zu erteilen.
Berlin, den 8. November 1913.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Rühn.