Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 1087 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
XLL. Jahrgang. Berlin, Dienstag, den 11. November 1913. Nr. 55. 
Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen 
Wehrbeitrag............. Seite 1087 
  
Zoll= und Steuerwesen. 
Bekanntmachung. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. November 1913 beschlossen, den nachstehend 
abgedruckten Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen Wehr- 
beitrag vom 3. Juli 1913 die Zustimmung zu erteilen. 
Berlin, den 8. November 1913. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Rühn.