Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

 ------ 1187--------Bundesstaat:

  Muster  1
Direktivbezirk:  (Salzstatistik).
Hauptamtsbezirk:
    Einsendungstag:
für  die  Hauptämter:  1.  Juni

Direktivbehörden:  1.  Juli

Übersicht

über  die  Erzeugnisse  der  inländischen  Salzwerke.

Rechnungsjahr  19..

Anleitung.

1.  Die  in  jedem  Hauptamtsbezirke  vorhandenen  Steinsalzwerke,  Kalisalzwerke  mit  Nebengewinnung  von  Steinsalz
  und  Kalisalzen  mit  über  60  v.  H.  Natriumchloridgehalt,  Salinen  und  Fabriken,  in  denen  Salz  als  RNebenerzeugnis
gewonnen  wird,  sind  in  der  genannten  Reihenfolge,  getrennt  nach  Staats=  und  Privatwerken,  aufzuführen.  Beim  Aufhören
  aalter  sowie  beim  Beginne  neuer  Werke  und  Betriebe  ist  in  der  Bemerkungsspalte  ein  entsprechender  Vermerk
zu  machen.

2.  Die  Anschreibung  der  Erzeugnisse  erfolgt  allgemein  nach  dem  Reingewicht  in  Doppelzentnern.  Mengen  von
weniger  als  50  kg  bleiben  unberücksichtigt,  solche  von  50  kg  und  darüber  werden  mit  1  dz  eingesetzt.

8.  Wenn  in  Fabriken  aus  Kalisalzen  mit  über  60  v.  H.  Natriumchloridgehalt  das  Natriumchlorid  als  Nebenerzeugnis
  gewonnen  und  abgesetzt  wird,  so  ist  die  Menge  der  zur  Verarbeitung  bezogenen  Kalisalze  dieser  Art  in  der
Bemerkungsspalte  anzugeben.  Ebenso  ist  zu  verfahren  bei  Fabriken,  die  gereinigtes  Salz  aus  Rohsalz  herstellen.

4.  Von  Salzerzeugnissen  in  wässeriger  Lösung  (Sole  und  Mutterlauge)  werden  nur  diejenigen  Mengen  mit
ihrem  steueramtlich  festgestellten  Reingewichte  nachgewiesen,  die  durch  Versteuerung  in  den  freien  Verkehr  getreten  oder
mit  Begleitschein  II  weiter  versendet  worden  sind.

5.  Die  Übersicht  ist  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen.

6.  Die  Ubersicht  der  Direktiobehörde  gibt  die  Angaben  wie  zu  Ziffer  1  für  den  Direktivbezirk.  Der  Übersicht
der  Direktivbehörde  ist  das  eine  Stück  der  hauptamtlichen  Übersichten  als  Anlage  beizufügen.