Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 1209 — 
Anlage 8. 
Deutsches Reich. 
(Reichsadler.) 
Heimatschein. 
(Für den Aufenthalt im Ausland.) 
D (Namen, Stand und Wohnort), geboren am 
in 
(sowie seine Ehefrau geborene 
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder: 
1. (Namen), geboren am in 
2. " " 
3. 
) 
besitz die unmittelbare Reichsangehörigkeit und somit Deutsche 
Diese Bescheinigung gilt bis zum 19 
, den 19 
(Der Reichskanzler.) 
(Unterschrift.) 
(Unterschrift des Juhabers.)“) 
*) Der Inhaber hat den Heimatschein, ehe er ihn einer ausländischen Behörde vorlegt, eigenhändig zu unterschreiben. 
176
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.