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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu bekiehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. September 1914. Nr. 49.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Crmächügungen zur Vor- Königlich Sächsischen und der Königlich Württem-
– " bergischen Militärverwalng 516
zain on Zivilstand shandlungen . .Egeqikea«5utks 3. M Misstärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärgt-
licher Zeugnisse über die Tauglichkeit von militär-
2. Justizwesen: Nachweisungen der zur Vertrelung des pflichtigen Deutschen in Norwegen 523
Militärfiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von Desgl. in Südameriicaa 523
Militärpersonen usw. berufenen Militärbehörden usw. 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
im Geschäftsbereiche der Königlich Bayerischen, der Reichsgebeee 524
1. Kon sulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Genua beschäftigten Vizekonsul Wolff ist auf Grund
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des General.
konsuls ürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten
zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Mailand beschäftigten Vizekonsul Grafen Waldbott von
Bassenheim ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden,
in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vor-
zunehmen und diese Heiraten zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Rom beauftragten Kanzler Pankow ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer
seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen
Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu beurkunden.
Dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin, Julius G. Lay ist namens
des Reichs das Exequatur erteilt worden.
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