Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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der Erlaubnisschein ist ausgefertigt: Der Erlaubnisschein ist abgegeben: 
Direktivbezirk: Borlin. Direktivbezirk: Altona. 
dauptamtsbezirk: Lundsberg a. W. Hauptamtsbezirk: Wandspe. 
Etenerstelle: Soldin. Steuerstelle: W 
Erlanbnisschein für das Betriebsjahr 1916/17 
Nr. 4 
über übertragbaren Durchschnittsbrand. 
Der Inhaber dieses Erlaubnisscheins hat von der in 1p#“ liegenden Brennerei des 
Wilsielm Krũiger in RHehnhof Durchschnittsbrand in Höhe von 20 0½8 Liter Alkohol erworben 
und ist berechtigt, in einer von ihm betriebenen Brennerei nach Ablieferung dieses Scheines 
an die für diese zuständige Steuerstelle im Betriebsjahr 1916/17 unter Beachtung der 
Vorschriften des Branntweinsteuergesetzes und der Ausführungsbestimmungen dazu sowie 
der sonst, namentlich aus Anlaß des Krieges erlassenen Bestimmungen eine gleiche Brannt- 
weinmenge herzustellen und auf diesen Durchschnittsbrand anrechnen zu lassen. 
Die Ubertragung des Durchschnittsbrandes ist in den Abnahmebüchern und 4% 
Hhetriebscaiflugeblichern der Brennerei des Wilhelm Krüger in Henhnhof vermerkt. 
Besonders zu beachtende Bestimmungen sind auf Seite 8 vermerkt. 
Soldin, den 10. Oktober 1976. 
Könmdglches Zoklumtft. 
(Stempel.) Mekener, 
Zolemanenmen. 
Geprl#st und richtig: 
Fisclier, 
Obertollhantrolleur.
	        
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