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der Erlaubnisschein ist ausgefertigt: Der Erlaubnisschein ist abgegeben:
Direktivbezirk: Borlin. Direktivbezirk: Altona.
dauptamtsbezirk: Lundsberg a. W. Hauptamtsbezirk: Wandspe.
Etenerstelle: Soldin. Steuerstelle: W
Erlanbnisschein für das Betriebsjahr 1916/17
Nr. 4
über übertragbaren Durchschnittsbrand.
Der Inhaber dieses Erlaubnisscheins hat von der in 1p#“ liegenden Brennerei des
Wilsielm Krũiger in RHehnhof Durchschnittsbrand in Höhe von 20 0½8 Liter Alkohol erworben
und ist berechtigt, in einer von ihm betriebenen Brennerei nach Ablieferung dieses Scheines
an die für diese zuständige Steuerstelle im Betriebsjahr 1916/17 unter Beachtung der
Vorschriften des Branntweinsteuergesetzes und der Ausführungsbestimmungen dazu sowie
der sonst, namentlich aus Anlaß des Krieges erlassenen Bestimmungen eine gleiche Brannt-
weinmenge herzustellen und auf diesen Durchschnittsbrand anrechnen zu lassen.
Die Ubertragung des Durchschnittsbrandes ist in den Abnahmebüchern und 4%
Hhetriebscaiflugeblichern der Brennerei des Wilhelm Krüger in Henhnhof vermerkt.
Besonders zu beachtende Bestimmungen sind auf Seite 8 vermerkt.
Soldin, den 10. Oktober 1976.
Könmdglches Zoklumtft.
(Stempel.) Mekener,
Zolemanenmen.
Geprl#st und richtig:
Fisclier,
Obertollhantrolleur.