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§ 2.
Diie Verwendung von Mitteln der Krankenkassen zum Besuche von anderen als den vorstehend
bezeichneten Versammlungen bedarf der Zustimmung des Oberversicherungsamts.
83.
Zur Verwendung von Kassenmitteln zum Besuche von Versammlungen außerhalb des Deutschen
Reichs ist meine Genehmigung erforderlich.
Berlin, den 14. Dezember 1916.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
Ortslöhnr.
(§§ 149 bis 152 der Reichsversicherungsordnung.)
Seit Veröffentlichung des am 26. November 1915 abgeschlossenen Veränderungsnachweises
(Zentralblatt für das Deutsche Reich 1915 S. 472) sind nach einem Berichte des Kaiserlichen Statistischen
Amts vom 29. November 1916 weitere Veränderungen der Ortslöhne nicht gemeldet.
Berlin, den 18. Dezember 1916.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
Z3. Militär wesen.
Nachstehend wird der erste Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 27. September 1915
(Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 395) veröffentlichten Gesamtverzeichnisse der bei Besetzung
von Beamtenstellen zur vorzugsweisen Berücksichtigung von Militäranwärtern und Inhabern des
Anstellungsscheins verpflichteten Privateisenbahnen und der durch Private betriebenen Eisenbahnen
zur öffentlichen Kenntnis gebracht. · « ·
Berlin, den 20. Dezember 1916.
Der Reichsfanzler.
Im Auftrage: Lewald.