Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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Erster Nachtrag zu dem Gesumtverzeichnise 
der Privateisenbahnen und der durch Private betriebenen Eisenbahnen, denen die Ver- 
pflichtung auferlegt ist, bei der Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter und 
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung der 
Stellen, die vorzugsweise 
mit Militäranwärtern usw. 
zu besetzen sind. 
— 
  
Inhaber des Anstellungsscheins vorzugsweise zu berücksichtigen. 
Altersgrenze, 
bis zu der 
Militär- 
anwärter usw. 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an die Belverbungen zu 
richten sind, soweit nicht in 
den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
1 
0 
Eisenbahngesellschaft 
Z3 Altona- 
Kaltenkirchen-Neumünster. 
Cöln - Bonner Kreisbahnen 
(Strecke von Cöln am Vor- 
gebirge entlang nach Bonn 
mit Abzweigung von Hermül- 
heim nach Berrenrath und 
Strecke von Cöln über Wesse- 
ling nach Bonn nebst der Ver- 
bindungsbahn Vochem-Brühl- 
Wesseling). 
Nordhausen - Wernigeroder Ei- 
senbahn (für die preußische 
Strecke). Vgl. X. ö. 
m. Ruppiner Eisenbahn (Krem- 
men - Neuruppin-Mehenburg 
(ür die preußische Strecke) und 
Neustadt a. D.-Neuruppin- 
Herzberg (Mark)l. Vgl. VI. 2. 
Süddeutsche Eisenbahngesell- 
schaft in Mannheim: 
zu streichen: 
„d) Karlsruher Lokalbahnen 
(Spöck-Karlsruhe-Durmers- 
beim).“ 
  
  
I. Königreich Preuhen. 
Mittlere, Kanzlei= und Un- 
terbeamte. 
e 
Wie zu 
— 
Wie zu 
Wie zu 3. 
  
  
40 Jahre. 
40 Jahre. 
40 Jahre. 
40 Jahre. . 
  
  
Direltion der Eisenbahn- 
gesellschaft Altona-Kalteu- 
kirchen-Neumünster in 
Altona. 
Direktion der Aktiengesell- 
schaft der Cöln-Bonner 
Kreisbahnen in Cöln, 
Salierring 17 II. 
Direktion der Nordhausen- 
Wernigeroder Eisenbahn-- 
gesellschaft in Wernige- 
rode. 
Direktion der Ruppiner 
Eisenbahn = Aktiengesell- 
schaft in Neuruppin, Kur- 
fürstenstr. 6. 
  
IV. Großherzogtum Baden. 
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisen-- 
bahndienst 
dieser Bezie- 
himig, insbeson- 
dere bezüglich 
der Ermittelung 
der Militärau= 
wärter usw. be- 
stehenden Vor- 
schriften zur 
Anwendung zu 
bringen. 
Wie zu 3. 
in 
Wie zu 3. 
Wie zu 3.
	        
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