Metadaten : der Weltkrieg 1914. Band 2. (1)

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405  Verwundete.  Da  unser  weniger  mitgebrachte,  beigetriebene  Wein
bei  den  vielen  Verwundeten  bald  verbraucht  war,  befahl  ich  meinem
ersten  Lazarettinspektor  Gast  am  9.  September,  vormittags,  für  unsere
Kranken,  die  aus  Deutschen,  Engländern  und  Franzosen  bestanden,
Wein  gegen  Bon  zu  requirieren.  Er  brachte  kurz  vor  unserem  Abrücken,
  welches  durch  das  rasche  Heranrücken  der  Franzosen  beschleunigt
wurde,  zwei  Faß  Wein  zu  je  etwa  100  Liter  heran,  die  er,  wie  ich
durch  Befragen  feststellte,  aus  dem  Keller  des  Gartenhauses  des
Schlosses  zu  Lizy  genommen  hatte.  Er  sagte  mir,  daß  er  einen  Bon,
wie  ich  ihm  befohlen  hatte,  nicht  habe  abgeben  können,  weil  weder  der
Bürgermeister  von  Lizy  noch  der  Eigentümer  des  Schlosses,  noch  irgendein
  Bediensteter  desselben  zu  finden  gewesen  sei.  Einen  Bon  im  Keller
des  Gartenhauses  niederzulegen,  sei  ihm  zwecklos  erschienen.  Ich  konnte
mich  nicht  weiter  um  die  Sache  kümmern,  weil  ich  zu  wichtigeren
Sachen  abgerufen  wurde.  Ich  hatte  möglichst  schnelle  Anordnungen
wegen  unseres  zu  beschleunigenden  Rückzuges  und  wegen  Uebergabe
des  Lazaretts  an  den  ebenfalls  in  französische  Gefangenschaft  geratenen
Stabsarzt  der  Reserve  Dr.  Schulz  zu  treffen.  Weder  den  Stabsarzt
Dr.  Schulz  noch  den  Oberarzt  Dr.  Davidsohn  trifft  irgend  eine  Verantwortung
  für  den  Wein.  Ich  allein  habe  die  Herbeischaffung  des
Weines  in  der  oben  angegebenen  Weise  veranlaßt.

Es  ist  mir  unerklärlich,  wie  man  auf  die  Idee  kommen  kann,  daß
dieser  von  mir  für  die  Verwundeten,  und  nicht  allein  für  Freund,
sondern  auch  für  Feind,  requirierte  Wein  auf  unrechtmäßige
Weise  erworben  sein  sollte.“

Beglaubigte  Abschrift  der  Aussage  ist  der  amerikanischen  Botschaft
in  Berlin  behufs  Uebermittlung  an  die  französische  Regierung  zugestellt
worden.  —  Wegen  rechtzeitiger  Einlegung  der  zulässigen  Rechtsmittel
durch  einen  vertrauenswürdigen  Verteidiger  ist  Vorsorge  getroffen
worden.


Verleihung  eines  österreichischen  Regiments  an  Generalfeldmarschall
                                                v.  Hindenburg.

                 Telegramme  Kaiser  Franz  Josefs  an  Hindenburg
                                             und  Ludendorff.

                                              Posen,  30.  November.  (W.T.B.).

Kaiser  Franz  Josef  hat  an  Generalfeldmarschall  v.  Hindenburg  und
dessen  Generalstabschef  v.  Ludendorff  aus  Anlaß  ihrer  Beförderung
Glückwunschtelegramme  gesandt.  Das  Telegramm  an  v.  Hindenburg
lautet:

„Lieber  Generalfeldmarschall  v.  Hindenburg!  Innigst  erfreut,
Sie  zu  Ihrer  Beförderung  in  die  höchste  militärische  Würde,  die  Sie
der  huldvollen  Anerkennung  Ihrer  ruhmvollen  Führung  des  unvergleichlich
  tapferen  Ostheeres  seitens  Seiner  Majestät,  Ihres  erhabenen
Kriegsherrn,  verdanken,  wärmstens  beglückwünschen  zu  können,  ist  es
mir  Bedürfnis,  Ihnen  zu  bekunden,  welch  viel  begründete  Hochschätzung
  ich  und  meine  Wehrmacht  Ihnen  zollen.  Klar,  fest  und  treu
wirkten  Sie  in  schwersten  Kämpfen  in  steter  Uebereinstimmung  mit
meinem  Heere,  und  dieses  wird  stolz  sein,  sich  je  enger  mit  Ihnen

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