Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

  
  
     
n Spalte õ 
noch 
gestundei 
sind 
Von den gestundeten 
Beträgen, die am 
Schlusse des vorigen 
Nechnungsjahrs aus- 
standen, sind fällig 
geworden oder vor 
dem Zeitpunkt der 
Fälligkeit eingezahlt 
Summe 
der Spalten 
6 und 8 
-m— 
Hierauf 
kommen an 
Erhebungs= und 
Verwalmgs= 
kosten 
in Anrechnung 
Mithin 
sind an die 
Reichslasse 
abzuführen 
Bemerkungen 
  
  
  
9 
12. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
8 Ifdr. Nr. 13 unter B und C. 
valte 8. 
Von den fällig gewordenen usw. 
Beträgen waren gesumdet im 
Rechnungslahr 
— 
r** 
* 
4, 
  
     
üusammen .. 4.„ l’“á* 4 
wle in Spalte 8 angegeben. 
Spalte 7 (Vemerlung nur in der 
übersicht für das 1. bis 4. Vier- 
lel auszufügleng, Außerdem 
E an geslundeten Beträgen 
noch aus aus dem Nechnungs- 
ahr 
C. 
K. 
   
    
zusammen +4+ * 
Zu (ldr. Nr. 13 unter D. Spalte 3. 
Dammter für ahassiang non 
Waren nach Nr. 45 des kauiss 
Für Arbitragegeschäfte sind zu- 
  
  
  
  
rückgezahlt und von der Soll- 
einnahme in Spalte 3 abgesetzt 
darmuer für Geschäste im Ar- 
bitrierwerkehre mit dem Nuslad 
.. .. ...-.·l 
  
  
  
  
  
;'-1!Spalte7.I)DicaufeigeueRechnung länger als neun Monate 
Zu Spalte 10. 
  
benran der 
Enlschäblgungen 
ür die Verwaller 
der Anmeldestellen 
Panschbelrag 
der sächlichen 
Berwallungs= 
kosten | 
1 
zusammen · 
Spalten 
s und 9 
  
  
mungen) sind nach Ablauf der neun Monate in Spaite 8 oder 6 als „eingezahlt oder fa 
Bei lidr. Nr 14 find unter a) die Vergütungen für die Veran 
ungen für den Ausfall an Erbschaftesteuer, bei lfdr. Nr. 17 
teil des Bundesstaars und bei lfbr. Nr. 18 der Anteil des 
  
  
  
  
  
  
Gestundeten Lotteriestempelbeträge ( 
Zu ldr. Nr. 17. 
Spalte 8. Für 
stellen. 
....... Aumeldc= 
Spalle 0. JIc ein Vierlel des 
Jahrropunschbetrags. 
237 der Ausführungsbestim- 
  
llig geworden“ nachzuweisen. 
lagung und Erhebung, unter b) die Sonderentschädi- 
unter a) der Anteil der Gemeinden, unter b) der 
Bundesstaats anzugeben.
	        
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