Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

— 51. — 
Machweisung:) 
der 
in Anrechnung gebrachten Zollverwaltungskosten. 
  
— -.. -...-.--——-, — — — ——— —— . 
Für das 
1. bis Viertel 
Etatssumme des Rechnungs- 
Bezeichnung jahrs 19. 
sind anzurechnen 
4# M. 
  
  
  
*) Zu den Nachweisungen für die ersten drei Viertel jedes Rechnungsjahrs sind außer dem entsprechenden Teile der Schluß- 
summe des nach dem Stande vom 31. Märg des abgelaufenen Rechnungsjahrs berichtigten Zollverwaltungskosten-Etats diejenigen gemein-= 
schaftlichen Ansgaben nachzuweisen, für welche die Etatssumme keinen Ersatz gewährt. Bei der Ausstellung der vorläufigen Ausgabe= 
Tehweisung für das 1. bis 4. Viertel jedes Rechnungsjahrs sind die Bestimmungen unter Zisser 8 und # der Vergütungsvorschriften 
cachten. - 
beizufügende besondere zZo 
. 4 
Der Aufstellung dieser Nachweisung für die schließliche Einnahmefeststellung bedarf es nicht; es genügt der Hinweis auf die 
IUn 14 *e Gr.:z. . 
9
	        
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