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Nachweisung
des
in Anrechnung gebrachten Besoldungsaufwandes für die Salzsteuerbeamten auf den Salzwerken)
—
Für das
1. bis . Vierter.
Bezeichnung Etatssumme -
sind anzurechnen
4 M
–—
5) Siehe Ziffer 4 der Vorschristen über die Vergütung des Besoldungsaufwandes für die Erhebung
Salzstener anf den Salzwerken und die Anmerkung auf Seite 3.
und Koutrollierung de