Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Dieselbe  Quelle  meldet  aus  Pretoria:  General  Botha  berichtet,  daß  die  Um—
zingelungsbewegung  sehr  schwer  durchzuführen  war.  Man  mußte  unausgesetzt  Tag
und  Nacht  marschieren  und  lange  Strecken  ohne  Wasser  mit  großer  Geschwindigkeit
durchmessen.  Eine  berittene  und  eine  unberittene  Infanteriebrigade  werden  vorläufig
in  Otavi  bleiben.  Gemäß  den  Lebergabebedingungen  werden  die  Offiziere  der
aktiven  Truppen  ihre  Waffen  behalten.  Sie  können  gegen  Ehrenwort  ihren  Wohnplatz
  unter  gewissen  Einschränkungen  auswählen.  Die  übrigen  Gefangenen  werden
in  Orten,  die  die  Union  ihnen  anweist,  interniert.  Die  Zeservisten  aller  Känge
werden  ihre  Waffen  abliefern,  ein  Daroleformular  ausfüllen  und  nachher  wieder
nach  ihren  Wohnorten  zurückkehren  können,  um  ihren  gewohnten  Berufen  nachzugehen.
Die  Offiziere  dürfen  ihre  Pferde  behalten.  Die  Holizeitruppen  werden  wie  aktives
Militär  behandelt.  Die  bürgerlichen  Behörden  können  nach  ihren  Wohnorten  zurückkehren,
  nachdem  sie  eine  Haroleerklärung  unterzeichnet  haben,  aber  ohne  ihr  Amt
ausüben  und  Gehaltsansprüche  an  die  Union  stellen  zu  können.  Alles  Kriegsmaterial
wird  an  die  Union  abgeliefert.  In  dem  Daroleformular  verpflichtet  sich  der  Unterzeichnende,
  die  Feindseligkeiten  während  des  gegenwärtigen  Krieges  nicht  wieder
aufzunehmen.

Anmerkung  des  W.  T.  B.:  Diese  ZReuter-Meldungen  beweisen,  daß  die  Lebergabe
  unter  sehr  ehrenvollen  Zedingungen  an  die  erdrückende  englische  #ebermacht
erfolgt  sein  muß.  (W.  T.  B.)

Ein  englisches  Hanzerschiff  vor  Kaba  Tepe  vertrieben.

Konstantinopel,  10.  Juli.  An  der  Dardanellenfront  fand  am  10.  Juli  bei
Ari  Burun  und  Sed-ülBahr  keinerlei  Beränderung  statt,  außer  zeitweiligem  Artilleriefeuer.
  Am  Nachmittag  erschien  ein  feindliches  Hanzerschiff  vom  Typ  des  „Nelson“
vor  Kaba  Tepe  unter  dem  Schutz  von  vier  Torpedobooten  und  schleuderte  ohne
Erfolg  mehr  als  200  Granaten  gegen  unsere  Stellungen.  Wir  haben  nur  einen
Toten  und  zwei  Berwundete.  Mehrere  Schüsse  unserer  Artillerie  erreichten  das
Schiff  und  zwangen  es  sich  zurückzuziehen.  Infolge  des  wirksamen  Feuers  unserer
anatolischen  ZBatterien  verlor  die  Tätigkeit  des  Feindes  bei  Ari  Zurun  ihre  bisherige
Lebhaftigkeit.  Diese  BZatterien  feuerten  gestern  besonders  gegen  eine  Haubitzbatterie
westlich  von  Hissarlik  wirksame  Schüsse  ab,  wobei  eine  Haubitze  einen  Volltreffer
erhielt.  Feindliche  Flieger  überflogen  die  anatolische  Seite  der  Meerenge,  wurden
aber  durch  das  Feuer  unserer  Abwehrbatterien  vertrieben.  Auf  den  übrigen  Fronten
keinerlei  Beränderung.  (W.  T.  B.)

Eine  englische  NMiederlage  in  Arabien.

London,  10.  Juli.  Das  Reutersche  Bureau  meldet  amtlich:  Infolge  von
Gerüchten,  daß  eine  türkische  Streitmacht  von  Jemen  im  Hinterlande  von  Aden
die  Grenze  überschritten  habe  und  gegen  Tahedj  vorrücke,  schickte  der  Offizier,  der
in  Aden  den  Oberbefehl  führt,  ein  Kamelreiterkorps  zur  Aufklärung  aus.  Das  Korps

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