Preußen — 66 —
Erster Nachtrag
zu dem
Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen:
1. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins
ausschließlich vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bestimmtt ist.
2. Die mit einem bezeichneten Stellen sind den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins nur im
Wege des Aufrückens oder der Beförderung zugänglich.
Angabe
bei den für Militär- Bezeichnung
anwärter und Inhaber der Behörden, an die Be-
Bezeichnung der Stellen des Anstellungsscheins werbungen zu richten sind,
nicht ausschlietzlich be wenn es nicht die Behörde Bemerkungen
stimmten Stellen, in selbst ist, bei der die An-
welchem Umfang sie stellung gewünscht wird
vorbehalten sind
I. Königreich Preußen.
II. Staatsministerium.
1. Ansiedlungskommission für Westpreußen und
Posen in Posen-
Mittlere Beamte. Zu 1.
n ns.7
Oberbuchhal=
bes- umgekehrt
„des Oberbuchhal.
ters und des Kassic.
rers“ zu sepen.
6 III. Finanzministerium.
10. Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern.
Mittlere Beamte.
(unverändert.)
Daxunter ist statt des früheren Abschnitts
„Unterbeamte“ zu setzen:
Zollaufseher'). *). Die Zollausseher
ollaufseher des Zollabsertigungsdienstes, bilden ieie besan
* Bollaufseher des Steueraufsichtsdienstes, r- hAasssem den
ollaufseher des Grenzaufsichtsdienstes. leren Veamten
bdn
Schiffer, Unterbeamte. zunverändert. zunverändert.
Meain. Kanzlei= und Kassendiener,
Amtsd
Matresen Heizer auf Wasserfahrzeugen
und Bootsführer.