Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Muster 2. 
(NAusführungsbestimmungen § 17.) 
Hauptamtsbezirk 
Steuerhebestelle 
Kr. des Aumeldungobuchs. 
Faß-Steuerbuch 
Mincralwässer“) 
für Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum einfachen Steuersatze") 
Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum doppelten Steuersatze") 
in dem Betriebe des in 
für den Monat 19 
Geführt von: 
Anleitung zum Gebrauche. 
Für Erzengnisse mit verschiedenen Steuersätzen sind gesonderte Bücher zu führen. In den Büchern sind lediglich 
die in Fässern in Verkehr lommenden Erzengnisse nach zuweisen. 
— 
Jedes Buch ist in folgenden Abteilungen zu führen: 
Abteilung 1. upung. 
Abteilung 2u. Sienerpflichtiger Abgang. 
Abteilung 2b. Rückwaren. 
Ableilung . Steunerfreier Abgang. 
. In Abreilung 1 sind alle im Laufe des Tages hergestellten Erzeugnisse spätestens am Schlusse des Tagesbetriebs 
ein unragen. In Abteilung 1 sind ferner ein zutragen alle etwa in den Betrieb zZurückkehrenden Erzeugnisse, die den 
Betrieb mit der Bestimmung der itenerfreien Ausfuhr nach dem Ausland (A. B. § 35) verlassen haben. Die Ein- 
tragung ist unmittelbar nach der Rückverbringung der Erzeugnisse in den Betrieb zu bewirken. 
Die Art des Zuganges ist in Spalie 4 zu vermerken. 
*) Nichtgutreffendes ist durchgustreichen. Lortsetzung fiehe Seite 456. 
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