Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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809. 
Das Anmeldungsbuch ist mit allen Belegen bis zum 15. Dezember 1918 dem Hauptamt 
und von diesem bis zum 5. Januar 1919 der Direktivbehörde zur Prüfung einzusenden. Die 
Prüfung ist bis zum 31. März 1919 zu beendigen. 
*l 10. 
Hinterziehungen der Nachsteuer und sonstige Verletzungen der wegen ihrer Erhebung ge- 
gebenen Vorschriften werden nach Maßgabe der hinsichtlich der Besteuerung der WMineralnsßer 
und künstlich bereiteten Getränke getroffenen Strafvorschriften geahndet.
	        
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