Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

  
  
Muster 1. 
Hauptamtsbezirk (Ausführungsbestimmungen § 33) 
auptamtsbezir 
Hebestelle 
Abt. 
1 des Anmeldungsbuchs 
Nr. Abgegeben am 19 
Anmeldung 
Wein und Most aus Trauben?) 
von weinähnlichen Getränken) in Fässern 
sonstigen Getränken) 
zur Versteuerung. 
Ich (Wir) melde unstehend 
den im Monat 10 in meinem (unserem) Betriebe 
steuerpflichtig gewordenen?) Wein in Fässern 
aus dem Ausland eingeführten) 
zur Versteuerung an. 
, den 19 
(Unterschrift) 
Anleitung zum Gebrauche. 
(Ziffer 1 bis 6 für den Anmelder, Ziffer ' und d für die Heobestelle.) 
1. Iu die Anmeldung sind sämtliche Weine in anderen Behältnissen als in Flaschen (z. B. Fässern, Korbflaschen) 
einzutragen. 
Für Wein und Most aus Tranben, für weinähnliche Getränke und für sonstige Getränke ist je eine besondere 
Amedun abzugeben. Wünscht der Nablungepstichtige über die Entrichtung der Steuer eine Empfangsbescheinigung 
der Hebestelle, so hat er dies in Spalte 12 angugeb 
4 In jeder Anmeldung ist in Spalte 12 anzugeben. ob *P steuerpflichtige Wert ohne den Steuerbetrag oder zusammen 
mit diesem in einer Summe eingetragen ist (§ 91 der Ausführungsbestimmungen). 
*) Nichtzurreffendes ist zu streichen. LFortsetzung siehe Eclie 60. 
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