Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

—  835  —

Besttzsteneramt  ............................  .  Muster  3.

Kriegsabgabe  1918-Stenerliste  B  Nr.  (Ausführungebeitimmungen  §  25)

 

Stenererkhläürung

für  die  Veranlagung  der

 

 

(Gesellschaftsfirma)
in  .
(SiydekGeicllfch-tft)
zur  Kriegsabgabe  1918.
I.  Das  Geschäftsjahr  der  Gesellschaft  rechnet  vom  bis
II.  Der  Geschäfts-  (Bilanz-)  Gewinn  betrug")  Man#
a)  in  den  für  die  Berechnung  des  Durchschnittsgewinns  maßgebenden
fünf  den  Kriegsgeschäftsjahren  vorangegangenen  Jahren,  und  zwar“)
vom  19  bis  "  19
I  19  "  19
-  19  ·  19
-  19  "  19
I  19  I  19
·
b)  im  vierten  Kriegsgeschäftsjahr,  und  zwar
vom  19  bis  10
III.  Das  Grund-  oder  Stammkapital  der  Gesellschaft  betrug  im  vierten  Davon  waren  bzw.
Kriegsgeschäftsjahre  sind  eingezahlt
Mark  Mark
vom  19  bis  19

 

Bei  eingetretenen  Veränderungen  sind  die  einzelnen  Zeitabschnitte  ersichtlich  zu  machen.

*)  Soweit  die  Geschäftsberichte  und  Jahresabschlüsse  nebst  den  Gewinn=  und  Verlustrechnungen  der  in  Betracht
kommenden  Friedensjahre  (5+  17  des  Kriegssteuergesetzes  vom  21.  Juni  1916)  und  des  vierten  Kriegsgeschäftsjahrs  (521
des  Gesetzes)  sowie  die  darauf  bezüglichen  Beschlüsse  der  Generalversammlungen  nicht  bereits  dem  Besitzsteneramt  eingereicht
  wurden,  sind  sie  der  Steuererklärung  beizufügen.

#)  Wenn  der  Friedensgewinn  nach  den  Bestimmungen  des  Kriegssteuergesetzes  vom  21.  Juni  1910  bereite  festgestellt
  ist,  bedarf  es  einer  Angabe  des  Geschäftsgewinns  in  den  einzelnen  den  Friegegeschäftsjahren  vorangegangenen
Jahren  nicht;  es  genügt  die  Angabe  des  Friedensgewinns  in  einer  Summe  unter  „Mark“.

1214