Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Steuerberechnung. » 
In der Brauerei sind im laufenden Rechnungsjahre bis zum Schlusse des Vormonats hergestellt worden 
  
"Ol bl Bier 
Davon sind auf die zugewiesene Jahresmenge angerechnet 
Im abgelaufenen Monat sind nach dem abgeschlossenen Bierstenerbuche steuerpflichtig geworden: 
Einfachhrer . . .. . . .. .. . . . .. hl. 
Volller . . . . .. . . . .. 
Starkbker .. .. .... . .. . . . . 
Zusammen . . . . hil 
Davon sind zu versteuern: 
I thsinfachbier............. ImchdemSagcvon JUnit M 
* Vollbier ............. I s · - · · 
IStartbick-............ ; - 
hl Bier Zusammen Steuerbetrag . 14 
Zur stenerpflichtigen Biermenge it:t:t hl 
treten hinzu: Steuerfrei ausgeführtes BBeeerr .. " 
Nach §6(h des Gesetzes steuerfreier Hanstruik . . O 
Bis zum Schlusse des Vormonats hergestellte Biermenge . . . Oü 
(Summe A) Gesamte im abgelaufenen Jahresteil hergestellte Biermeneg L 
Die zugewiesene Jahresmenge betrügtttttt bhl 
Darauf sind bis zum Schlusse des Vormonats angerechnt. · 
Hierzu treten: 
Verstenerte Biermenge im abgelansfeen . . - 
Stenerfreier Hanstrunk —mm—....W - 
  
Es kommen mithin auf die zugewiesene Jahresmenge insgesamt 
(Summe 5) in Anrechnggg .. hl. 
Die Steuer ist angefordert am 
und eingezahlt am 
(Bierstenereinnahmebuch Nr. ) (Hebestelle) 
f den 19
	        
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