Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 953 
—— Mauster 20. 
(Ausf. Best. § 98) 
Anschreibebnuc 
der Abfindungsbrauerei 
über die abgegebenen Biermengen 
für das . Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Anleitung uum Gebrautch. 
. Dieses Buch ist nach Anweisung des Oberbeamten in der Brauerei aufzubewahren und den Auffichtsbeamten zu- 
gänglich zu halten. 
— 
# 
In Spalte 3 bis 5 ist nur das an Arbeiter und Angestellte der Brauerei als Haustrunk gegen Entgelt oder un- 
entgeltlich abgegebene Bier einzutragen; die Eintragung kann am Schlusse einer jeden Woche für die in diesem 
Zeitraum abgegebene Menge in einer Summe erfolgen. 
Die Einträge in den Spalten 6 bis 8 sind zu machen, sobalb Bier aus den Lagerräumen entfernt ist. 
Nach Ablauf des Vierteljahrs ist das Buch abzuschließen und binnen drei Tagen der Hebestelle einzusenden. 
136. 
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