Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

31 
1) Für Beseitigung oder Erhöhung der 
Donaubrücken und der damit in Ver- 
bindung stehenden Fluß-Correktionen 
420,x000 fl. 
2) Für Herstellung eines Winterhafens 
und Einrichtung von Magazinslokalt= 
täten zu Regensburg, dann für Her- 
stellung eines Ländeplatzes mit Güterhalle 
und Magazin zu Donauwörth u. s. w. 
155,000 fl. 
3) Für Anschaffung von Remorqueurs und 
Schleppkähnen 
500, Ooo fl. 
Gegeben München, den 4. Februar 
32 
4) Für Personenboote und Reparaturen 
an den vorhandenen Schiffen 
175,000 fl. 
zu verwenden sind. 
Artikel 2. 
Die auf die bezüslichen Anschaffungen 
und baulichen Herstellungen während der 
gegenwärtigen Finanzperiode resp. der Jahre 
1853/54 und 1854/55 erwachsenden Aus- 
gaben sind vorschußweise aus den Eisenbahn- 
baufonds zu entnehmen, bis in dieser Be- 
ziehung auf verfassungsmäßigem Wege weitere 
Vorforge getroffen werden wird. 
1854. 
Marx. 
v. Kleinschrod. Dr. v. schenbrenner. v. Lüder. v. Zwehl. Graf v. Mrigeroberg. 
Kreiherr v. Pelkhoven, Staatsrath. 
Nach dem Befehl Seiner Masestät des Königs: 
der Generalsecrclär des Staaterathes, 
Jeb. von Kobell.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.