Schlußprotokoll.
Geschehen Erfurt, den 20. November 1900.
Bei der Unterzeichnung des Vertrags wegen des Eintritts der Schwarzburgischen
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll- und Steuerverein haben die Be—
vollmächtigten noch folgende Verabredungen getroffen: «
l.
Die Fürstlichen Steuerämter in Sondershausen und Frankenhausen
übernehmen für ihren Bezirk bis auf Weiteres die Geschäfte von Be—
zirkesteuerämtern in demselben Umfange, wie die übrigen Bezirkssteuerämter
des Thüringischen Vereinns.
Die Wahrnehmung der Geschäfte des obersten Aufsichtsbeamten
in den Unterherrschaften wird dem Bezirkssteuerinspektor zu Erfurt
S.
übertragen.
Die Oberkontrolegeschäfte werden von einem auf Vereinskosten
anzustellenden Oberkontrolebeamten 2. Klasse verwaltet, der seinen Amtssitz
in den Unterherrschaften erhält.
Die Bevollmächtigten sind übereingekommen, daß dieses Protokoll
zugleich mit dem Vertrage den Hohen vertragschließenden Theilen vorgelegt
werden soll, und daß im Falle der Genehmigung des Vertrags
auch die vorstehenden Erklärungen und Verabredungen ohne weitere
förmliche Bestätigung von den Regierungen als genehmigt angesehen
und aufrecht erhalten werden sollen.
Der Vertrag wurde hierauf, der zur Zeitersparniß getroffenen Verabredung
gemäß, in einer Ausfertigung, welche für den Gesammtverein im
Königlich Preußischen Geheimen Staatsarchiv aufbewahrt werden soll, von den
Bevollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt, und sollen die bereits vorbereiteten
Abdrücke preußischerseits nach erfolgter Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten
der übrigen Vereinsstaaten zugestellt werden.
Nachdem endlich noch verabredet worden war, daß es den Hohen vertragschließenden
Theilen überlassen bleibe, wie bereits früher in ähnlichen Fällen geschehen,
eine solche Form der Bestätigung zu wählen, wodurch der Gegenstand
der letzteren ohne vollständige Einrückung der Vertragsartikel hinlänglich genau
bezeichnet wird, wurde auch dieses Protokoll in einer Ausfertigung nach ge-