Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

— 101 — 
Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Koöniglichen Preußischen Staaten. 
— 
No. 15. — 
— 
  
  
  
  
— — 
(No. 191.) Allerhöchste Bestimmung vom 26sten Juli 1813., wegen der Klagen gegen 
öffentliche Beamte, aus Kontrakten, welche diese Beamte Namens des 
Staats über Lieferungen von Armeebedürfnissen eingegangen sind. 
B. der gegenwärtigen Lage der Staatskassen, ist es nicht immer mög- 
lich, die Zahlungsverbindlichkeiten prompt zu erfüllen, welche in den, von 
öffentlichen Beamten Namens des Staats geschlossenen Kontrakten, über 
Lieferungen von Armeebedürfnissen aufgenommen worden sind. Sollten da- 
her Klagen aus dergleichen Kontrakten gegen die Personen solcher Beamten 
angebracht werden; so bestimme Ich hierdurch, daß diese von den Ge- 
richtsbehörden nicht angenommen werden. 
Hauptquartier Neudorf, den 26sten Juli 1813. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Justizminister von Kircheisen. 
Jahrgang 4813. R (No. 192) 
(Ausgegeben zu Berlin den 30sten September 1813.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.