Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

—  188  —

Bestreitung  der  sächlichen  Ausgaben  kein  Miteigenthumsrecht  an  dem  zum  Dienstgebrauch
  des  Oberlandesgerichts  bestinmten  Inventarium  erwirbt.  Das  Herzoglich
nhaltische  Staatsministerium  wird  der  Bibliothek  des  Oberlandesgerichts  mindestens
ein  vollständiges  Eremplar  der  Anhaltischen  Landes-Gesetz-Sammlungen  überweisen,
  auch  die  später  erscheinenden  Stücke  der  Gesetz=  und  Verordnungsblätter
in  mehreren  Exemplaren  zufertigen.
Für  die  Vertheilung  der  in  Artikel  11  gedachten  Ausgaben  ist  die  letzte
dem  Rechnungsjahr  vorausgegangene  Volkszählung  im  Deutschen  Reiche
maßgebend.

IX.  Zu  Artikel  16  des  Vertrages.

Im  Falle  der  Endi  ung  des  Vertrages  bleiben  die  Besoldungen,)  welche  an
die  alsdann  im  Dienst  befinklichen)  nach  Artikel  3  ernannten  Mitglieder  des
Oberlandesgerichts  zu  zahlen  sind,  ingleichen  die  demnächst  an  diese  Mitglieder
oder  deren  Angehörige  von  Preußen  nach  Preußischen  Normen  zu  gewährenden
Pensionen  oder  Gnadenbezüge  der  Königlich  Preußischen  Staatskasse  ohne  Rückriff
  an  die  Herzoglich  Anhaltische  Staatskasse  zur  Last,  dagegen  bleibt  die
etztere  zur  Erstattung  oder  Uebernahme  aller  derjenigen  Pensionen  und  Gnadenbezüge
  verpflichtet,  welche  an  die  zu  einem  früheren  Zeitpunkt  ausgeschiedenen,
in  der  gedachten  Art  ernannt  gewesenen  Mitglieder  oder  deren  Angehörige  zu
zahlen  sind.
X.

Die  Bestimmungen  dieses  Schlußprotokolls  sollen  ebenso  verbindlich  sein,
wie  der  Vertrag  vom  heutigen  Tage  über  die  Begründung  einer  Gerichtsemeinschaft
  zuisgen  dem  Heczogthum  Anhalt  und  den  angrenzenden  Königlich
Perufischen  Gebietstheilen  selbst,  und  sollen  mit  dem  Vertrage  gleichzeitig
ratifizirt  werden.

So  geschehen  Berlin,  den  9.  Oktober  1878.

v.  Schelling.  Rindfleisch.  West.
.  S.)  #.  8.)  (L.  S)

Der  vorstehende  Vertrag  nebst  Schlußprotokoll  ist  ratifizirt  worden  und  es
hat  der  Austausch  der  Ratifikations-Urkunden  stattgefunden.