Volltext : Württembergische Geschichtsquellen. Fünfter Band. (5)

1471  März  6  —  Apr.  25.  497

und  sie  werde  sich  halten,  wie  ihr  gebühre,  was  sie  auch  bisher  gethan  zu  haben
glaube.  —  1471  (dinstag  nach  annunciacionis  Marie)  Märs  26.  —  Ebd.  Konzept.

885.  Pfalzgraf  Friedrich  an  die  Stadt  Heilbronn:  er  habe
erfahren,  dass  der  Kaiser  den  Städten  der  Landvogtei  im  Elsass  bei
5  schweren  Strafen  geboten  habe,  den  Pfalzgrafen  Ludwig  von  Veldenz
als  Landvogt  anzuerkennen,  während  doch  laut  der  in  Abschrift  beigelegten
  kaiserlichen  Verschreibung  die  Landvogtei  ihm  vom  Kaiser
verpfändet  sei;  die  Stadt  möge  den  Kaiser  bitten,  sich  mit  seinem
Erbieten  zum  Verhör  oder  zu  rechtlichem  Austrag  zu  begnügen  und
10  ihn  nicht  ohne  Verhör  seines  Gutes  zu  entsetzen;  sie  möge  bedenken,
was  für  Unrat  bei  so  rechtswidrigem  Verfahren  im  Reich  entstehen
könne.  —  Heidelberg  1471  (mitwoch  nach  invocavit)  März  6.

Heilbronn  238  II2.  Or.  Aussen  Adresse  und  Siegelreste  unter  Papierdecke.

  In  einem  beigelegten  Zettel  bitiet  der  Pfalsgraf,  seinen  Brief  und  die

15  kaiserliche  Verschreibung  der  ganzen  Gemeinde  su  eröffnen.  —  Vogl.  Quellen
und  Erörterungen  2,457  f.,  n.  318  ff.

886.  Hans  Geminger,  Doktor  Jdes  geistlichen  Rechts,  Kirchherr,
und  die  Präsenzherrn  der  Pfarrkirche  zu  Heilbronn  verkaufen  an
die  Peter-  und  Paulskirche  (Pfarrkirche)  zu  Brettach  ihren  dortigen

%  Hof,  den  Hans  Gottwald  und  Kunz  Leyse  als  Erblehen  um  24  Malter
Frucht  Gülte  innehaben,  um  224  fl.  rh.  und  geben  die  von  den  Brüdern
Endris,  Wilhelm  und  Ruprecht  von  Weiler  und  des  ersteren  Frau
Elsbeth  von  Angloch  ausgestellte,  von  ihnen  und  Engelhard  und  seinem
Sohn  Konrad  von  Weinsberg  besiegelte  Eignungsurkunde  über  diesen

25  Hof  heraus.  —  1471  (Marcus  tag)  Apr.  25.

St.A.  Neuenstadt  4.  Or.,  Pg.,  mit  rechts  beschädigiem  Siegel  der  Präsenz.

887.  Bürgermeister  und  Rat  von  Heilbronn  schliessen  einen

Vertray  mit  dem  bei  ihnen  wohnenden  Juden  Mosse  von  Augsburg:

er  darf  mit  Weib,  Kindern  und  Hausgesinde,  dem  Schulklupfel  und
30  Totengräber  drei  Jahre  lang  von  Martini  an  zu  Heilbronn  bleiben,
geniesst  den  Schutz  der  Stadt  wie  bisher;  die  Stadtangehörigen,  bei
‘denen  er  Geld  gut  hat,  sollen  in  drei  Terminen,  Martini  1472,  1473
und  1474  bezahlen,  was  sie  nach  Rechnung  und  Tädigung  schulden,
andernfalls  kann  sie  der  Jude  pfänden  lassen;  bewegliche  Pfänder
35  sollen  bis  Martini  bei  ihm  ausgelöst  werden;  in  beiden  Fällen  bekommt

er  von  Martini  an  keinen  Zins  mehr;  die  Stadt  hat  darnach  zu  sehen,
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