Inhaltsverzeichnis : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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und  Wartungskosten  einer  gleichkommenden  Zahl  von  Pferden,  nach  den  Normalsaͤtzen
des  Getreides,  zum  Ertrage  berechnet.

7  Ziegeleien,  Pptaschsiedereien,  Kalk-,  Pech=  und  Theeröfen  kommen
auf  die  Weise  zum  Anschlag,  daß  niemals  mehr,  als  der  im  Durchschnitt  der  letzten
sechs  Jahre  nachgewiesene  Absatz  ihrer  Produkte,  in  Rechnung  gebracht  werden  kann,
und  zwar  nach  den  Preisen  des  Absatzortes.  Es  kommen  davon  in  Abzug,  die  Unterhaltungskosten
  der  baulichen  Anstalten,  die  Arbeitskosten,  die  Kosten  zur  Beschaffung
des  ersprderlichen  Materials,  namentlich  die  Ankaufskosten  bei  den  angekauften,  die
Gewinnungskosten  bei  den  aus  den  Gutserzeugnissen  genommenen  Stoffen,  und  die
Anfuhrkosten  bei  beiden,  die  Zinsen  des  Betriebskapitals,  nebst  einem  Rückschlage  von
dem  vierten  Theile  des  verbleibenden  Ertrages,  wegen  unvorhergesehener  Autefäll  und
allgemeiner  Verwaltungskosten.

Es  muß  ferner  nachgewiesen  werden,  daß  das  Material  zur  Verarbeitung  nachhaltig
  beschafft  werden  könne.

&  #tAlle  nach  §.  60.  63.  und  72.  ausgemittelte  Gelderträge  werden  nach
dem  Grundsatze  des  F.  S.  auf  Roggenwerth  berechnet.

1  .  Veranschlagung  der  Forstgrundstücke  und  damit  verbundenen
Nebennutzungen.

&0,  74.  Nur  Forsten  von  dem  Umfange  und  Bestande,  welche  außer  dem  Wirthschaftsbedarf
  und  dem  nach  P.  72.  dort  schon  in  Rechnung  kommenden  Verbrauch  zu
besonderen  Fabrikations-Anstalten,  noch  einen  Ueberschuß  an  Holz  gewähren,  werden
besonders  auf  Holznutzung  veranschlagk.  "

K.  75.  Sie  werden  nach  folgenden  Sätzen  zum  Natural-Ertrage  berechnet:

 

auf  gutem  uf  mittle=  auf  schlech-Boden
  voms  rem  Boden  tem  Boden
Morgen  J  vom  Mor--s  vom  Mor-A.
  Hochwald:  jährlichegen  jährlich'gen  jährlich.
Eichen  Hochwald  e  2es  2—2—222222202  222  Klafter  5  Klafter  +.  Klfer.
Büchen  Hochwallldlld  "  —  —  —
Birken  Hochwalllll.  *  —  —  —
Erlen  Hochwald.  ".  —  —  –—
Kiefern  Hochwald“  ..........  *  ——  —  —
Tannen=  und  Fichtenwall  *  —F  —5  —
B.  Niederwald  zu  Knüppelholz:
Eichen,  Weißbuchen,  Rüstern,  Birken——  —  —
Erlen  und  Espen,  Niederwald  ...  ...  *  —  —  —
C.  Niederwald  zu  Reiserholz:
Eichen,  Weißbuchen,  Rüstern,  Birken,
melrt  —  —  —
(auf  Klobenklaftern  reduzirt)
Espen,  Weiden,  Haselln  .  ..  "  —  —  —
Cdesgleichen,)