B. Für Hannover.
Ist zu erheben
vom k1.0 Bruto.
I. Zu Lauenf örde, aber blos in der Niederfuhr, die Auffuhr
ist daselbst inm der Regel frei, und zwar
a) fuͤr rs“ e...............................
)
....................................
)
Wird - in der Niederfuhr nicht borihn, sondern nur
Polle, Grohnde, Ohsee und Hameln, einzeln oder sämmtlich,
so wird zu Hameln, als beibehaltener Zollstärte, der vorbemerkte
Jollsatz sowohl für Hameln als für die berührten eingegangenen
Zollstärten erhoben; und eben so wird im entgegengesetzten
Falle derselbe Zollsatz zu Lauenförde ausnahmsweise in
der Auffuhr erhoben, wenn Hameln nicht berührt wird, sondern
Lauenförde entweder allein, oder auch zugleich mit einer oder
mehreren der zwischenliegenden eingegangenen Zollstäkten.
2222 22222 2 22 22222222222222
2288
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U. Zu Hameln, aber blos in der Auffuhr, die Niederfuhr
ist in der Regel daselbst frei, und zwar:
a) für Hamen
b) I Ohscc ....................................
c) -Gkohnde.................................
)ZPVII..........-.........................
-Lauenfdkde...............................
)
Wird Hameln in der Auffuhr nicht beruͤhrt, sondern nur Ohsee,
Grohnde, Polle und Lauenfoͤrde, einzeln oder saͤmmtlich, so
wird zu Lauenfoͤrde, als beibehaltener Zollstaͤtte, der nebengesetzte
Zollsatz sowohl fuͤr Lauenfoͤrde, als fuͤr die beruͤhrten eingegangenen
Zollstaͤtten erhoben; und eben so wird im entgegengesetzten
Falle derselbe Zollsatz zu Hameln ausnahmsweise in der
Niederfuhr erhoben, wenn Lauenförde nicht berührt wird, sondern
Hameln entweder allein oder auch zugleich mit einer oder
mehreren der zwischenliegenden eingegangenen Zollstärren.
UI. Zu Stolzenau, aber blos in der Niederfuhr, die Auffuhr
ist in der Regel daselbst frei, und zwar:
a) für Stolzen . ..... .. .. .. .. .. . . . . . .
b) Landsbereeng . ..
7 Nienbreg . . . . . . . . .. . . . . ..
4) Hoya ....................................
i-)- Inischede .............................. ..
f)-chye..·..·........................·.....
12Pf.
6 -
7-6-
Pf.
oder
5Gr. 9Pf.
3
—.—
oder
5Gr. 9Pf.
112
oder
4Gr. 9Pf.
Wird