Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

B.  Für  Hannover.

Ist  zu  erheben
vom  k1.0  Bruto.

 

I.  Zu  Lauenf  örde,  aber  blos  in  der  Niederfuhr,  die  Auffuhr
ist  daselbst  inm  der  Regel  frei,  und  zwar
a)  fuͤr  rs“  e...............................
)

....................................
)

Wird  -  in  der  Niederfuhr  nicht  borihn,  sondern  nur
Polle,  Grohnde,  Ohsee  und  Hameln,  einzeln  oder  sämmtlich,
so  wird  zu  Hameln,  als  beibehaltener  Zollstärte,  der  vorbemerkte
  Jollsatz  sowohl  für  Hameln  als  für  die  berührten  eingegangenen
  Zollstärten  erhoben;  und  eben  so  wird  im  entgegengesetzten
  Falle  derselbe  Zollsatz  zu  Lauenförde  ausnahmsweise  in
der  Auffuhr  erhoben,  wenn  Hameln  nicht  berührt  wird,  sondern
Lauenförde  entweder  allein,  oder  auch  zugleich  mit  einer  oder
mehreren  der  zwischenliegenden  eingegangenen  Zollstäkten.

2222  22222  2  22  22222222222222

2288
Ex
—
2
r*

U.  Zu  Hameln,  aber  blos  in  der  Auffuhr,  die  Niederfuhr

ist  in  der  Regel  daselbst  frei,  und  zwar:
a)  für  Hamen
b)  I  Ohscc  ....................................
c)  -Gkohnde.................................

)ZPVII..........-.........................
-Lauenfdkde...............................

)
Wird  Hameln  in  der  Auffuhr  nicht  beruͤhrt,  sondern  nur  Ohsee,
Grohnde,  Polle  und  Lauenfoͤrde,  einzeln  oder  saͤmmtlich,  so
wird  zu  Lauenfoͤrde,  als  beibehaltener  Zollstaͤtte,  der  nebengesetzte
  Zollsatz  sowohl  fuͤr  Lauenfoͤrde,  als  fuͤr  die  beruͤhrten  eingegangenen
  Zollstaͤtten  erhoben;  und  eben  so  wird  im  entgegengesetzten
  Falle  derselbe  Zollsatz  zu  Hameln  ausnahmsweise  in  der
Niederfuhr  erhoben,  wenn  Lauenförde  nicht  berührt  wird,  sondern
  Hameln  entweder  allein  oder  auch  zugleich  mit  einer  oder
mehreren  der  zwischenliegenden  eingegangenen  Zollstärren.
UI.  Zu  Stolzenau,  aber  blos  in  der  Niederfuhr,  die  Auffuhr

ist  in  der  Regel  daselbst  frei,  und  zwar:

a)  für  Stolzen  .  .....  ..  ..  ..  ..  ..  .  .  .  .  .  .

b)  Landsbereeng  .  ..

7  Nienbreg  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  ..
4)  Hoya  ....................................

i-)-  Inischede  ..............................  ..
f)-chye..·..·........................·.....

12Pf.
6  -
7-6-

  Pf.

oder

5Gr.  9Pf.

3

—.—

oder

5Gr.  9Pf.

112

oder

 

 

4Gr.  9Pf.
Wird