Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

  
Datum 
des 
Gesetzes. 
Ausgege- 
ben zu 
Berlin. 
Inhalt. 
  
No. 
des 
Stuͤcks. 
No. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
21. April. 
1827. 
22. Wril. 
28. April. 
30. April. 
47. Mai. 
k. Juni. 
9. Juni. 
  
3. Mal. 
1827. 
15. Mai. 
9. Junl. 
- 
20. Juli. 
15. Septbr. 
20. Juli. 
  
Allerhöchste Kabinetsorder, über r nsn- von 
der Klassensteuer für die sechszigjährigen Per- 
sonen in der untersten — 
Allerhdchste Kabinctsorder, wecgen Vermehrung der 
Kassen-Anweisungen um 6 Millonen Thaler 
gegen Einzichung eines gleichen Betrages 
außer Kours zu Piener Staats-Schuldscheine 
oder Domainen-Pfandbriese. 
Ertrakt aus der Allerhbchsten Kabinetsorder, so 
weit dieselbe die Auflbsung der durch die Ka- 
binetsorder vom t6ten Mai 1823. (No. 801. 
niedergesetzten Kdniglichen Immediat-Kommis- 
sion aer die abgesonderte Restverwaltung betrifst 
Bekanntmachung, das Privilegium für den Buch- 
und Musikhändler A. M. Schlesinger betreffend 
Allerhchste Kabinetsorder, die Ernennung des 
Staats-Ministers Freiherrn vom Stein zum 
Mitgliede des Staatsraths betressend 
Verordnung, die nach dem Gesetz vom 27sten di 
1824., wegen Anordnung der Provinzialstände 
in der Provinz Sachsen, vorbehaltenen Bestim- 
mungen betressed 
Kreisordnung für die Provinz Sachsen 
Vereromug wegen der nach dem Gesetze vom 
27sten irʒ 1824. vorbehaltenen Bestimmun- 
en fuͤr das Herzogthum Schlesien, die Graf= 
afl Glatz und das Preußische Markgraf- 
Fihten er La E— ..... hSchlr ...... 
reisordnung für das Herzogthum esien, die 
Grafschaft Glatz und das Preußische Mark- 
grafthum Ober-Laufizs . .. . ... 
Allerhochste Kabinetsorder, über die Anwendung- 
des 4. zu b und c. des Gesetzes wegen 
Entrichtung der Mahl= und Schlachtsteuer 
vom Zosten Mai 1820. auf die Braumalz= 
steuer und über deren Firation bei ländlichen 
Grundbesitzern in Erweiterung des Zulasses nach 
§. 20. des Gesetzes vom 8ten Februar 1819 
Verordnung wegen Herabsetzung des im Ostpreu- 
Pischen Provinzialrechte bestimmten Zinssatzes 
Verordnung, betreffend die polizeilichen Perhält- 
nisse des Leinengewerbes in Schlesien und der 
Grasschaft Glatz 
Verordnung, wegen Ergänzung der V. 5. und 7. 
der Verordnung vom 1#en März 1818. über 
die Lehn= und Fideikommisse in den jenseits 
der Elbe gelegenen Prorinzen Eer 
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1083 
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