Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

 

Datum
des
Gesetzes.

Ausgegeben
  zu
Berlin.

Inhalt.

 

No.
des
Stuͤcks.

No.
des  Gesetzes.


Seite.

 

21.  April.
1827.

22.  Wril.

28.  April.

30.  April.

47.  Mai.

k.  Juni.

9.  Juni.

 

3.  Mal.
1827.

15.  Mai.

9.  Junl.
-

20.  Juli.

15.  Septbr.

20.  Juli.

 

Allerhöchste  Kabinetsorder,  über  r  nsn-  von
der  Klassensteuer  für  die  sechszigjährigen  Personen
  in  der  untersten  —

Allerhdchste  Kabinctsorder,  wecgen  Vermehrung  der
Kassen-Anweisungen  um  6  Millonen  Thaler
gegen  Einzichung  eines  gleichen  Betrages
außer  Kours  zu  Piener  Staats-Schuldscheine
oder  Domainen-Pfandbriese.

Ertrakt  aus  der  Allerhbchsten  Kabinetsorder,  so
weit  dieselbe  die  Auflbsung  der  durch  die  Kabinetsorder
  vom  t6ten  Mai  1823.  (No.  801.

niedergesetzten  Kdniglichen  Immediat-Kommission

  aer  die  abgesonderte  Restverwaltung  betrifst

Bekanntmachung,  das  Privilegium  für  den  Buchund
  Musikhändler  A.  M.  Schlesinger  betreffend

Allerhchste  Kabinetsorder,  die  Ernennung  des
Staats-Ministers  Freiherrn  vom  Stein  zum
Mitgliede  des  Staatsraths  betressend

Verordnung,  die  nach  dem  Gesetz  vom  27sten  di

1824.,  wegen  Anordnung  der  Provinzialstände
in  der  Provinz  Sachsen,  vorbehaltenen  Bestimmungen
  betressed
Kreisordnung  für  die  Provinz  Sachsen
Vereromug  wegen  der  nach  dem  Gesetze  vom
27sten  irʒ  1824.  vorbehaltenen  Bestimmunen
  fuͤr  das  Herzogthum  Schlesien,  die  Grafafl
  Glatz  und  das  Preußische  Markgraf-Fihten
  er  La  E—  .....  hSchlr  ......
reisordnung  für  das  Herzogthum  esien,  die
Grafschaft  Glatz  und  das  Preußische  Markgrafthum
  Ober-Laufizs  .  ..  .  ...
Allerhochste  Kabinetsorder,  über  die  Anwendungdes
  4.  zu  b  und  c.  des  Gesetzes  wegen
Entrichtung  der  Mahl=  und  Schlachtsteuer
vom  Zosten  Mai  1820.  auf  die  Braumalzsteuer
  und  über  deren  Firation  bei  ländlichen
Grundbesitzern  in  Erweiterung  des  Zulasses  nach
§.  20.  des  Gesetzes  vom  8ten  Februar  1819
Verordnung  wegen  Herabsetzung  des  im  Ostpreu-Pischen
  Provinzialrechte  bestimmten  Zinssatzes
Verordnung,  betreffend  die  polizeilichen  Perhältnisse
  des  Leinengewerbes  in  Schlesien  und  der
Grasschaft  Glatz
Verordnung,  wegen  Ergänzung  der  V.  5.  und  7.
der  Verordnung  vom  1#en  März  1818.  über
die  Lehn=  und  Fideikommisse  in  den  jenseits
der  Elbe  gelegenen  Prorinzen  Eer
rkla= 



 

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