Datum
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
Inhalt.
No.
des
Stuͤcks.
No.
des Ge-
setzes.
Seite.
19. Juni
1827.
28. Juni.
30. Juvi.
43. Juli.
15. Soptbr.
27. Juni.
1827.
7. August.
17. Angust.
31 Juli.
25. Septbr.
Erklärung wegen anderweiter Erneuerung der
unterm 141 MK 1818. mit der Fürltlich--Lippe-
Detmoldischen Megierung abgeschlossenen Durch-
marsch= und Etappen-Konvention bis zum
#sten Januar 188883838383838383 .... ... ..
Allerhoͤchste Kabinetsorder, die Ergaͤnzung der Vor-
schriften in der Maaß= und Gewichtsordnung
vom töôten Mai 18106. K. 10. u. 12. betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, durch welche den Be-
sitzern unverschuldcter oder nur bepfandbriefter
Lehn= und Fideikommißgüter bei gutsherrlich-
bäuerlichen ulirungen gestattet wird, das
Einrichtungs-Kapital auch auf die Substanz
des Houptgutes zum halben Betrage der Ab-
findung, ohne Konsens der Agnaten und An-
worter, in Pfandbriefen aufzunehmen
Allerhochste Kabinetserder enthaltend die Bestäti-
gung des, von der General-Versammlung der
Abktionaire der ritterschaftlichen Privatbank in
Pommeru, zu §. J6. der Statuten gefaßten
Beschlusses, nach welchem auch Gutsbesitzer po##
Neuvorpommern als Mitglieder der Sozietät
zugelassen werden sollen, wenn gleich noch kein
Hypothekenbuch von ihren Gütern angelegt ist.
Verordnung zur näheren Besümmnung des Art. ö..
Buchst. a der Deklaration vom 29sicn Mai 1816.
wegen Regulirung der gutsherrlichen und bäuer-
lichen Velhhirnif in der Anwendung auf die
Gärtner und andere Besitzer geringerer Rusti-
kalstellen in Oberschlesien ß w. ..... . ...
Allerhöchsic Kabinetsorder, die Erweitcrung der
Kompetenz der Gerichtsämter bei den nach der
Insiruktion vont# 4ten Mai 1820. organisirten
crichten betressedr . . ...
Verordnung wegen der nach dem Gesetze vom
7sten März 1824. vorbehaltenen *
für dir Rheinprovinzen . .. .. ...
deögleichen für die Provinz Wesiphalen
Kreisordnung f. d. Rheinprovinzen u. Wesiphalen.
Bekanntmachung, iu Bekreff der mit dem Kdnigl.
sranzdsischen Gonpernementabgeschlossenen Iber-
einkunft, Behufs der gegenseitigen Gewähr der
Wiederaufnahme solcher zur Handwerk treiben-
den Aaasse gehörigen Unterthanen, welche sich
zur Ausübung ihres Gewerbes auf das Gebiet
des andern Staates begeben
Aller-
1073
1080
1077
1081
1078
1084
1085
1087
1079
83
84
101
103
109
117