Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
No. 2— 
  
[o. 1334.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten Juli 1831., wegen des durch die Regierung 
in Coblenz zu erlassenden öffentlichen Aufgebots der Anspruchsberechtigten 
auf die Polcher Dingtagsbesitzungen. 
U. den in Ihrem Berichte vom 26ten Mai c. angezeigten Verhälnissen, 
autorisire Ich Sie, die unbekannten Interessenten, welche an die im Bezirke der 
Regierung zu Coblenz belegenen, aus der französischen Verwaltung in den Besik 
des diesseitigen Domainen-Fiskus übergegangenen Besitzungen des Polcher 
Dingtages aus irgend einem Rechtsverhältnisse einen Anspruch zu haben ver- 
meinen, vermittelst eines durch die Regierung zu Coblenz zu veranlassenden 
öffentlichen Aufgebots, innerhalb einer Frist von drei Monaten, zur Wahrnehmung 
und Ausführung ihres Rechts, unrer der Verwarmung der Praklusson mit ihren 
Ansprüchen an den Domainen-Fiskus, vorzuladen. 
Berlin, **r Iten Juli 1831. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Finanzminister Maassen, und 
an das Justizministerium. 
Jabrgang 1832. (No. 1334 — 1335.) B (Xo. 1335.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 2ten Februar 1832.)
	        
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