Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

Chronologische  übersicht  des  Jahrganges  1839.

 

Datum
de-s

Gesetzes  2c.

NAusgegeben

zu
Berlin.

□

Inh  a  l  t.

des  Gesetzes.


Seite.

 

1839.

48.  Januar.

21.
21.

21.

27.

4.  Februar.

1839.
18.  April.

22.  April.

2.  März.

23.

 

9.  Februar.
9.

14.  Februar.

 

Ministerial-Erklärung,  betreffend  die  Ergänzung
und  Erläuterung  der  unterm  1822.
zwischen  Preußen  und  Sachsen-Altenburg
getroffenen  lbereinkunft,  wegen  der  gegenseitigen
  Verpflichtung  zur  Übernahme  von  Ausgewiesenen.


Grundsteuer-Gesetz  für  die  westlichen  Provinzen.

Anweisung  über  das  bei  der  Verwendung  des
Grundsteuer-Deckungsfonds  und  insonderheit
  bei  der  Nachluchung,  Bewilligung  und  Verrechnung
  der  Steuer-Nachlässe  und  Unterstützungen
  zu  beobachtende  Verfahren.

Gesetz,  wegen  der  anderweiten  Vertheilung  und
Aufbringung  des  in  der  Rheinprovinz  zu  entrichtenden
  Beitrages  zu  den  Kosten  der  Justiz=Verwaltung.


Handels-Vertrag  zwischen  Preußen,  Bahern,
Sachsen,  Würtkemberg,  Baden,  Kurhessen,  Großherzogthum
  Hessen,  den  zum  Thüringischen  Zollund
  Handelsvereine  gehörigen  Staaten,  Nassau
und  Frankfurt  einerseits,  und  den  Niederlanden
  andererseiks.

Ministerial  =  Erklärung,  die  Abänderung  der  mit
Braunschweig  bestehenden  Ubereinkunft  zur
Verhütung  der  Forstfrevel  vom###127.
betreffend.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  wegen  Anwendung  des
Zusatzes  zum  zweiten  alinen  des  Artikels  35.  der
Rheinschifffahrts-Konvention  vom  31.
März  1831.  durch  die  betreffenden  Gerichte.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  vermittelst  welcher  der
Larif  über  das  zu  erhebende  Pflastergeld  in
der  Stadt  Borken,  im  Regierungsbezirfe  Münster,
  vom  5.  Dezember  1838.  bedinge  genehmigt  wird.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  die
hebung  des  in  der  Zoll-Erhebungsrolle  vom
21.  Oktober  1830.  ausnabmsweise  nachgelassenen
zollfreien  Eingangs  roher  Leinwand  an  der
Gränze  der  Provinz  Westphalen  zu  Vleichereien
  und  Märkten.

Ministerial-Erklärung,  wegen  ber  zwischen  der  Königl.

Preußischen  und  der  Fürstl.  Schwarzburg-Rudolstadeschen

  Regierung  getroffenen  Übereinkunft
zum  Anschluß  an  die  mit  der  Königl.  Sächsischen
Regierung  bestehende  Konvention,  bezüglich  auf
die  wechselseitige  Ubernahme  der  Ausgewiesenen.

Auf- 



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10.

1995.

1961.
1965.

1966.

1996.

1994.

1922.
1976.

—  .

1967.

1968.

 

110.

30  43.
4457.

58.

113.123.

67.
74•756.

I.

61.