Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

 

No.  1.  —

 

(No.  2065.)  Bekanntmachung,  wegen  einer  mie  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg  getroffenen
  Uebereinkunft  wegen  gegenseitiger  Verkehr  8=  Erleichterungen.  Vom
31.  Dezember  1839.

J.  dem  zwischen  den  Staaten  des  Zollvereins  und  dem  Königlich  Niederländischen
  Gouvernement  unter  dem  21.  Januar  d.  J.  abgeschlossenen  Handels-Vertrage
  sind  Seitens  der  Ersteren  dem  Letzteren  gewisse  Jollerleichterungen  für
die  Einfuhr  von  Niederländischem  Lumpenzucker  zum  Wersieden,  raffinirtem
Zucker  und  Reis  bewilligt,  auch  hinsichtlich  des  Bezuges  des  Weins  aus  den
Niederlanden  dieselben  Begünstigungen,  deren  der  vereinsländische  unmittelbare
Bezug  des  Weins  aus  den  Ländern  der  Erzeugung  zu  genießen  hat,  zugestanden
  worden.  Durch  den  Zolltarif  des  Vereins  für  die  Jahre  1840.  bis  1842.
sind  sodann  die  gedachten  Jollerleichterungen  für  die  Einfuhr  von  Zucker  und
Jeis  unter  der  von  sämmtlichen  Vereins-Regierungen  ausdrücklich  erklärten  Erwartung
  allgemein  ausgesprochen  worden,  daß  diesenigen  Staaten,  die  hieraus
Vortheile  erlangen,  sich  bei  den  deshalb  eingeleiteten  Verhandlungen  zu  billigen
  Gegenleistungen  verstehen  werden.

In  Beziehung  auf  die  freie  und  Hanfestadt  Hamburg  ist  diese  Erwartung
  durch  eine  Uebereinkunft  erledigt,  welche  nicht  bloß  hinsichtlich  des  Lumpen-Juckers
  und  raffinirten  Zuckers,  sondern  auch  hinsichtlich  des  Weinbezuges  eine
völlige  Gleichstellung  Hamburgs  mit  dem  Königreiche  der  Niederlande,  ingleichen
  die  dafür  zu  gewährenden  Gegenleistungen  feststelt.  Der  Inhalt  dieser
für  die  Dauer  des  Handelsvertrages  zwischen  dem  Zollvereine  und  dem  Königreiche
  der  Niederlande  mittelst  gegenseitig  resp.  unter  dem  12.  und  17.  d.  M.

Jahrgang  18280.  (No.  2065.)  A  auf-(Ausgegeben

  zu  Berlin  den  18.  Januar  1840.)