Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 
Justizministerium, (Justizminister), (Forts.) 
in den Sprengeln verschiedener Obergerichte belegen 
sind, sowie eintretenden Falls zur Leitung von Seque- 
strationen und Subhastationen ders. (V. v. 2. Janr. 49. 
§. 16.) 5. 
Justizräthe, Kreis-, siehe Kreis-Justizräthe. 
Justizsenat zu Ehrenbreitstein, ders. bleibt unter 
Vorbehalt weiterer Bestimmung bestehen. (V. v. 2. Janr. 
49. S§. 24. 25.) 8. — solcher ist zugleich das Disziplinar- 
gericht in Ansehung seiner Mitglieder und aller übrigen 
Richter seines Gerichtssprengels. (V. v. 10. Juli 49. 
S. 21.) 257. 258. — Abgabe der Rechtsangelegenhei- 
ten der Erimirten an die ordentlichen Gerichte seitens 
desselben. (V. v. 2. Janr. 49. 8. 25.) 9. — Einführung 
eines gleichmäßigen, auf Mündlichkeit und Öfentlichkeit 
beruhenden Verfahrens in Civilprozessen in dessen Be- 
zirk, unter Aufhebung der greberigen demselben entge- 
genstehenden Prozeßvorschriften. v. 21. Juli 49.) 
307 — 333. die Kompetenz der Schonmgmchte und 
Lanoschreibereien im Bezirke desselben wird durch be- 
sondere Instruktionen geregelt. (V. v. 2. Janr. 49. 
§. 20.) 7. — s. auch Prozesse. 
Justizvisitationen, solche verbleiben den Appellations- 
gerichten. (V. v. 2. Janr. 49. §. 25. Nr. 6. und §. 35.) 
9. 11. 
Jüterbogk-Luckenwalder Kreisstände, s. Chaussee- 
bau Nr. 4. 
K. 
Kammacher, Nachweie deren Besähigung zum Betriebe 
ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. (V. 
v. 9. Febr. 49. §. 23.) 98. — Strafbestimmung für 
Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. (ebend. 
S. 74.) 109. 
Kammergericht, in Berlin, dasselbe bleibt unter Vor- 
behalt weiterer Bestimmung bestehen, es erhält aber 
sortan die Bezeichnung „Appellationsgericht“ 
(V. v. 2. Janr. 49. 96. 24. 25.) 8. — in Stelle des 
Gesetzes vom 17. Juli 1840. wegen des Verfahrens in 
den bei dems. zu führenden Untersuchungen, tritt nun- 
mehr die Verord. v. Z. Janr. 49. (das. S. 183.) 40. 
— slehe auch Appellationsgerichte. 
Kammern, Aussetzung der Rechtsgeschäfte, so wie 
der Amtshandlungen der Behörden und einzelnen 
Beamten, am 22. und 29. Janr. 49., den Wahl- 
tagen für dieselben, gleichwie an Sonn= und Festta- 
gen. (A. E. v. 5. Janr. 49.) 48. — belde, wer- 
den auf den 7. Aug. 49. zusammenberufen. (U. v. 
30. Mai 49. Art. 2.) 212. — innerhalb zweier 
1849. 39 
Kammern, (Forts.) 
Meilen von dem Orte des Sitzes ders. dürfen während 
deren Sitzungsperiode keine Volksversammlungen unter 
freiem Himmel stattfinden. (V. v. 29. Juni 49. §. 12.) 
223. — Strafen für die Übertretungen dieses Verbots. 
(ebend. §. 17.) 224. — auf die Versammlungen deren 
Mitglleder während der Huer der Sißungsperiode fin- 
det die Verordnung v. 29. Juni 49 wegen des Versamm- 
Iungs- und Veremigungerrchs keine Anwendung. (V. 
v. 29. Juni 49. S. 21.) 225. — denselben muß sofort 
nach ihrem Zusammentreten über die während eines er- 
klärten Belagerungszustandes erfolgte zeit- und distrikts- 
weise Suspendirung der Art. 5. 6. 7. 24. 23. 26. 27 
und 8. der Verfassungsurkunde v. 5. Dezbr. 48. oder 
einzelne dieser Artikel, Rechenschaft gegeben werden. 
(V. v. 10. Mai 49. §. 5.) 166. — desgl. wenn auch 
außer dem Belagerungszustande im Falle des Krieges 
oder Aufruhrs die Art. 5. 6. 24. 25. 26. 27. 28. der 
Verf.-Urk. vom Staats-Ministerium zeit- und distrikts. 
weise außer Kraft gesetzt worden sind. (ebend. S. 16.) 
170. 171.— Bestrafung der denselben und ihren Mit- 
gliedern zugefügten Beleldigungen. (V. v. 30. Juni 
49. 8§8. 23. und 31.) 231. 232. — wegen Beleidigung 
einer Kammer kann die Staatsanwaltschaft nur mit 
deren Ermächtigung die Verfolgung einleiten, sonst aber 
nur auf den Antrag des Beleidigten. (ebend. §. 34.) 
233. — nach eingeleiteter gerichtlicher Untersuchung 
wire deren Fortgang durch Zurücknahme dieser Er- 
mächtigung oder durch eine Verzichtleistung auf die 
Bestrafung nicht gehemmt. (ebend. §. 34.) 233. — 
öffentliche Bekanntmachung des gefällten Urtheils 
in der durch letzteres zu bestimmenden Art und 
Weise auf Kosten des Verurtheilten. (§. 36.) 234. 
Erste Kammer. 
Vertagung derselben. (V. v. 27. Apr. 49.) 159. 
Zweite Kammer. 
Auflsung derselben. (V. v. 27. Apr. 49.) 159. Aus- 
führung der ferneren Wahl der Abgeordneten für 
dleselbe. (V. v. 30. Mai 49.) 205—211. — die 
Bestimmungen dieser Verordnung sind statt des Wahl- 
Gesetzes vom 6. Dezbr. 1848. zur Anwendung zu brin- 
gen. (ebend.) 205. die Abgeordn. derselben werden 
von Wahlmännern in Wahlbezirken, die Wahlmänner 
von den Urwählern in Urwahlbezirken gewählt. (ebend. 
§. 1.) 205. — Zahl der in jedem Regierungebezirke zu 
wählenden Abgcordneten. (8. 2. nebst Verzeichniß) 205.211. 
— Bildung der Wahlbezirke für dieselbe.(Is. 3. u. 4.) 205. 
— desgl. der Urwahlbezirke zur Wahl der Wahlmänner 
der Abgeordneten. (§§. 5 — 7.) 205. 205. — Bildung 
besonderer Wahlbezirke im Militair und den Stamm- 
Mannschaften der Landwehr. (§. 9.) 206. — Erforder- 
nisse
	        
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