Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Kompetenz-  Streitigkeiten  zwischen  den  Appellationsgerichten
  in  Disziplinarsachen  richterlicher  Beamten,
  deren  Entscheidung  von  dem  obersten  Gerichtshofe.
  (V.  v.  10.  Juli  40.  §.  28.)  259.  —  desgleichen
zwischen  den  Dieziplinarbehörden  in  Digziplinarsachen
nicht  richterlicher  Beamten,  deren  Entscheidung  von
dem  Staateministerium,  nach  Vernehmung  des  Gutachtens
  des  Disziplinarhofes.  (V.  v.  11.  Juli  49.  §S.  30.)
277.  —  der  Gerichtsbehörden  erster  Instanz  hinsichtlich
der  zu  ihrem  Ressort  übergehenden  Sachen,  deren  Entscheidung
  durch  die  Obergerichte.  (V.  v.  2.  Janr.  49.
5  16.)  5.  —  eine  Verhandlung  und  Entschcidung  des
Rechtsstreits  in  erster  Instanz  vor  dem  Obergerichte
in  den  Fällen  der  §§.  131  bis  147.  Tit.  2.  Thl.  1.  der
Allgem.  G.  Ord.  findet  nicht  weiter  statt,  vielmehr  kann
dieselbe  nur  einem  anderen  Gerichte  erster  Instanz
übertragen  werden.  (V.  v.  2.  Janr.  49.  I.  17.)  5.  —
in  Untersuchungen  erster  Instanz,  über  solche  hat  das
Gericht  der  höheren  Instanz  zu  entscheiden.  (V.  v.  3.
Janur.  49.  §.  360.)  A)

Konditoren,  Nachweis  deren  Befähigung  zum  Betriebe
  ihres  Gewerbes  vor  dessen  selbstständigem  Beginn.
  (V.  v.  9.  Febr  49.  §.  23.)  98.  —  Strafbestimmung
  für  Ubertretung  eder  Umgehung  dieser
Vorschrift.  (ebend.  S.  74.)  109.

Königinn  Majestät,  Stafe  für  deren  Beleidigung
durch  Wort,  Schrift,  Zeichen,  bildliche  oder  andere
Darstellung  2c.  (V.  v.  30.  Juni  49.  §.  20.)  230.

Königliche  Antorität,  Strafbestimmung  für  denjenigen,
  der  die  öffentlichen  Zeichen  derselben  wegnimmt,
zerstört  oder  beschädigt.  (V.  v.  30.  Juni  49.  §.  15.
Nr.  J.)  229.

Königliche  Familie,  rücksichtlich  der  Rechtsstreitigkeiten
  unter  Mitgliedern  derselben,  so  wie  der  nicht
streitigen  Rechtsangelegenheiten  der  zu  derselben  gehsrigen
  Personen,  namentlich  in  Betreff  der  Testamentserrichtungen,
  Nachlaßregulirungen,  Familienschlüsse,  Chesachen,
  Vormundschafts=  und  ähnliche  Angelegenheiten,
behält  es  bei  der  Hausverfassung  sein  Bewenden.  (V.
v.  2.  Janr.  49.  S.  11.)  4.

Königliches  Haus,  Bestrafung  der  den  Mitgliedern
desselben  zugefügten  Beleidigungen.  (V.  v.  30.  Juni
49.  S.  21.)  230.  —  öffentliche  Bekanntmachung  des
darüber  gefällten  Urtheils  in  der  darin  zu  bestimmenden
  Art  und  Weise,  auf  Kosten  des  Verurtheilten.
(ebend.  §S.  30.)  234.

Königsberg,  in  Pr.,  Stadt,  s.  Chausseebau  Nr.  1.
und  Eisenbahnen  Nr.  1.

Könitgs  Masestät,  in  dessen  Namen  soll  die  Gerichtsbarkeit
  durch  vom  Staate  bestellte  Gerichtsbehörden
  ausgeübt  werden.  (V.  v.  2.  Janr.  49.  §.  1.)  1.

Sachregister.

1849.

Königs  Majestät,  (Forts.)

—  desgl.  sind  in  dessen  Namen  die  gerichtlichen  Urtheile
  auszusertigen.  (V.  v.  2.  Janr.  49.  §.  33.)  11.
—  s.  auch  Majestätsverbrechen.

Konkurs,  diejenigen,  welche  sich  in  solchem  befinden,
sind  von  der  Theilnahme  an  der  Wahl  der  Mitglieder
des  Gewerberathes  und  deren  Stellvertreter  ausgeschlossen.
  (V.  v.  9.  Febr.  49.  §.  7.  Nr.  2.)  94.  95.  —
auch  rücksichtlich  der  Wahlen  für  die  Gewerbegerichte.
(V.  v.  9.  Febr.  49.  §.  6.  Nr.  2.)  112.  —  desgleichen
rücksichtlich  der  Wahlen  für  das  Volkshaus  des  deutschen
  Parlaments.  (V.  v.  20.  Novbr.  49.  8.  8.  Nr.  2.)
424.  —  in  solchem  ist  die  ritterschaftliche  Privatbank
von  Pommern  nicht  verpflichtet,  die  Unterpfänder  ihrer
Schuldner  herauszugeben.  (Statuten  der  Bank  v.  24.
Aug.  49.  §S.  46.)  371.

Konsistorien,  die  nach  der  Instruktion  vom  23.  Oktober
  1817.,  der  Order  vom  31.  Dezember  1825.  und
der  Verordnung  vom  27.  Juni  1845.  §.  1.  zu  deren
Ressort  gehsrenden  Angelegenheiten  sollen  in  der  höheren
  Instanz  einstweilen  von  der  evangelischen  Abtheilung
  des  Ministeriums  der  geistlichen,  Unterrichts-  und
Merizinal-Angelegenheiten  unter  dem  Vorsitze  des  Direktors
  derselben  selbstständig  und  kollegialisch  bearbeitet
  werden.  (A.  E.  v.  20.  Janr.  49.)  125.  —  Aufhebung
  des  Konsistoriums  zu  Greifswald.  (V.  v.  2.
Janr.  40.  §S.  24.)  B.

Kontumazialbescheide,  deren  Abfassung  und  Vollstreckung
  gehört  zur  Kompetenz  der  Einzelrichter.  (V.  v.
2.  Janr.  49.  §.  22.  Nr.  2.)  7.  —  deren  Abfassung  seitens
  der  Gewerbegerichte.  (V.  v.  9.  Febr.  49.  IS§.  27.
Nr.  4.  29.)  117.  118.  —  Verfahreu  bei  Einlegung
des  Rechtsmittels  der  Restitution  gegen  letzterc.  (V.  v.
9.  Febr.  49.  ö§s.  51—53.)  123.

Kontumazlalverfahren  gegen  vorgelarene,  aber  ausgebliebene
  Angeklagte  in  Untersuchungen  wegen  Vergehen.
  (V.  v.  3.  Janr.  49.  88.  32.  33.  35.)  20.  —
desgl.  gegen  Angeklagte  schwerer  Verbrechen.  (ebend.
88.  79—81.)  29.

Konzipienten  schriftlicher  Aufsätze  für  Andere,  s.
Aufsätze.

Korbflechter,  Nachweis  deren  Befshigung  zum  Betriebe
  ihres  Gewerbes  vor  dessen  selbststänrigem  Beginn.
  (V.  v.  9.  Febr.  49.  §.  233.)  98.  —  Strafbestimmung
  für  Ubertretung  ober  Umgehung  dieser  Vorschrist.
  (ebend.  S.  74.)  109.

Kordunaner,  Nachweis  deren  Befähigung  zum  Betriebe
ihres  Gewerbes  vor  dessen  selbstständigem  Beginn.  (V.
v.  9.  Febr.  49.  §.  23.)  98.  —  Strafbestimmung  für
Ubertretung  oder  Umgehung  dieser  Vorschrift.  (ebend.
S.  74.)  109.

Kör-