Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Urkundlich  unter  Unserer  Hoͤchsteigenhaͤndigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Roͤniglichen  Insiegel.
Gegeben  Betlin,  den  18.  November  1860.

(L.  S.)  Wilhelm,  Prinz  von  Preußen,  Regent.

v.  d.  Heydt.  Simons.

Revidirte  Statuten

der

Gefellschaft  Phönir,  Altiengesellschaft  für  Bergbau  und
Hüttenbetrieb.

Kapitel  k.

Von  der  Bildung,  dem  Gegenstande  und  der  Dauer  der
Gesellschaft.

Artikel  1.

Unter  dem  Vorbehalte  der  landesherrlichen  Genehmigung  werden  die
unker  dem  13.  August  1855.  Allerhöchst  bestätigten  revidirten  Statuten  der  zu
Cöln  unter  der  Firma:

„Phönix,  Aktiengesellschaft  für  Bergbau  und  Hüttenbetrieb“

bestehenden  Gesellschaft,  sowie  die  unter  dem  20.  Okkober  1857.  Allerhöchst
bestätigten  Zusätze  3  diesen  Statuten  mit  bindender  Kraft  fuͤr  die  gegenwaͤrtigen
Aktionaire  und  solche,  die  durch  Erwerbung  von  Aktien  dieser  Gesellschaft
ferner  beitreten  werden,  theilweise  abgeändert,  und  sollen  nun  lauten,  wie  folgt:

Artikel  2.

Der  Sitz  der  Gesellschaft  wird  binnen  drei  Monaten,  angerechnet  vom
Tage  der  landesherrlichen  Genehmigung  dieser  Statuten,  von  Cöln  nach  Laar
bei  Ruhrort  verlegt.  Der  Eintritt  dieser  Veränderung  des  Domizils  ist  bekannt
zu  machen  (Artikel  44.).  Klagen  gegen  die  Gesellschaft  aus  Rechtsverhältnissen,
welche  sich  auf  eines  der  verschiedenen  Etablissements  derselben  beziehen,  können
nicht  nur  bei  dem  Gerichte  des  Wohnsitzes  der  Gesellschaft,  sondern  auch  bei
den  inländischen  Gerichten  der  betreffenden  Etablissements  erhoben  werden;