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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
Nr. 39 —
(Nr. 5621.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Eupen im Betrage von 65,000 Thalern. Vom 24. September
1862.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc.
ertheilen, nachdem der Bürgermeister und die Stadtperordmeten-Versammlung u
Eupen darauf angetragen haben, zum Zweck des Baues einer Eisen
von Herbesthal nach Eupen der Stadt Eupen zur Aufnahme eines Darlehns
von 65,000 Thalern, geschrieben fünf und sechszig tausend Thalern, gegen
Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Asenpons und Talons ver-
sehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmigung zu ertheilen und bei
diesem Antrage, im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Glädubiger,
sich nichts zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des K. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1830. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsver-
pflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere
landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter
nachstehenden Bedingungen.
F. 1.
Es werden ausgegeben:
250 Obligationen, jede zu 100 Thalern, gleich 25,000 Thaler,
125 Obligationen, jede zu 200 Thalern, gleich 25,000 Thaler,
30 Obligationen, jede zu 500 Thalern, gleich 15,000 Thaler,
in Summa = 65,000 Thaler.
Die Obligationen werden mit vier ein halb vom Hundert jahrlich ver-
zinst und die Zinsen jedes Jahr am 31. Dezember von der städtischen Ge-
meindekasse zu Eupen gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinskupons gezahlt.
Zur Tilgung der Schuld wird jährlich Ein Prozent von dem Kapital-
betrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obli-
Joprgung 1852. (Nr. 5621.) 63 gationen
Ausgegeben zu Berlin den 20. November 1862.