Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Berlin-Stettiner  Eisenbahn-Obligation,
Fünfte  Emission,
—  über  200  Thaler  Preußisch  Kurant.
Inhaber  dieser  Obligation  hat  an  die  Berlin-Stettiner  Eisenbahngesellschaft
Zweihundert  Thaler  Preußisch  Kurant

zu  fordern,  als  Antheil  an  dem  durch  das  umstehend  beigefügte  Allerhöchsie
Privilegium  autorisirten  Darlehne.

Die  Zinsen  mit  vier  einhalb  Prozent  für  das  Jahr  sind  gegen  Rückgabe
  der  Zinsscheine  halbjahrlich  am  1.  April  und  1.  Oktober  bei  unserer  Gesellschaftskasse
  zu  erheben.

Stettin,  den  r1en  18.

Direktorium  der  Berlin-Stettiner  Eisenbahngesellschaft.

(Drei  Unterschriften.)
(Trockener  Stempel.)

Eingetragen  Gegengezeichnet

Obligationsbuch  Fkol.4  Der  Hauptkassen-Rendant.
N.
II.4
(Zwanzig  Zinsscheine  und  ein  Talonschein.)
4  Rthlr.  15  Sgr.  4  Rthlr.  15  Sgr.
Zinsschein  Serie  ..4
zur

Berlin-Stettiner  Eisenbahn-Obligation,  V.  Emission,
—s  über  200  Thaler.
Vier  Thaler  funfzehn  Silbergroschen  hat  Inhaber  dieses
am.  .......  ....  18..  bei  unserer  Gesellschaftskasse  zu  erheben.
Stettin,  den  1enn  18.
Direktorium  der  Berlin-Stettiner  Eisenbahngesellschaft.
(Trockener  Stempel.)
Ausgefertigt.

(Unterschrift  des  Kontroleurs.)

Ta-Dieser

  Zinsschein  verfällt  nach  vier  Jahren  laut  K.  2.

des  Privilegiums.