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(Nr. 7009.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Januar 1868., betreffend die Einfeitzung einer
Königlichen Marine= Hafenbau-Direktion für die Kieler Bucht.
A## den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß zur Leitung der Hafen-
bauten in der Kieler Bucht bei E aahec eine besondere, dem Marineministerium
umnittelbar untergeordnete Behörde nach den Mir vorgelegten Vorschlägen fe,
bildet werde, indem Ich über die Einrichtung und den Wirkungskreis dieser
Behäörde insbesondere Folgendes bestimme:
1) Diese Behörde soll in Kiel in möglichster Nähe des anzulegenden Marine-
Ciablisements ihren Sitz haben und die Firma „Königliche Marine-
Hafenbau-Direktion für die Kieler Bucht“ führen.
2) Diese Hafenbau-Direktion führt die Geschäfte in den ihr zugewiesenen
Angelegenheiten selbstständig nach Maaßgabe der ihr von dem Marine--
ministerium zu ertheilenden Instruktion. Namentlich ist dieselbe zum
Abschluß von Verträgen aller Art, sowie zu sonstigen Verhandlungen
mit dritten Personen und Behörden und zur Führung von Prozessen
minnerhalb ihres Wirkungskreises legitimirt.
3) Zur Rechtsgültigkeit von wichtigen Dokumenten, wie Verträgen, Voll-
machten 2c.), dritten Personen gegenüber, genügt die Unterschrift des
Hafenbau-Direktors oder dessen Stellvertreters. «
Das Marineministerium hat hiernach das Weitere wegen Einsetzung der
Marine-Hafenbau · Direktion in Kiel zu veranlassen und seiner Zeit sowohl die
gegenwärtige Order als auch den Dirigenten der Hofenbau-Oirettion durch die
Gesetz= Sammlung und durch die Amtsblätter der Regierungen von Schleswig-
Holstein bekannt zu machen.
Berlin, den 23. Januar 1868.
Wilhelm.
v. Roon.
An das Marineministerium.
Mit Bezug auf vorstehenden Alerhöchsten Erlaß wird hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht, daß der Königliche Marine-Hafenbau-Direktor Martiny
zum Dirgenten der Königlichen Hafenbau-Direktion für die Kieler Bucht ernannt
worden i
Berlin, den 6. März 1868.
Marineministerium.
Jachmann.
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