Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Sachsen, Negierungebezirk Merseburg. 
DTalon 
zu der 
Obligation der Stadt Eisleben 1##.4 
über 
............... Thaler à fünf Prozent verzinslich. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbenannten 
Obligation die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei 
der Kämmereitafz in Eisleben, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation 
gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. 
Eisleben, den ten .. 18. 
Der Magistrat. 
  
(Nr. 7082.) Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1868., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte an die Gemeinden Greven und Nordwalde für den Bau 
und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee vom Bahnhofe Greven 
an der Westfälischen Eisenbahn im Kreise Münster nach Nordwalde, im 
Kreise Steinfurt, Regierungsbezirks Münster. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde- 
Chauste vom Bahnhofe Greven an der Westfällschen Eisenbahn im Kreise Münster 
nach Nordwalde, im Kreise Steinfurt, Regierungsbezirks Münster, genehmigt habe, 
verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Greven und Nordwalde das Expropriations. 
recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht 
zur Emmahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vonschriste, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Jch den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen 
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee- 
eldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Lhausieegeld.Tarifs, enschliehlih der in demselben enthaltenen Bestimmungen über 
die Befreiungen) sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor- 
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt 
wer-
	        
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