Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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jeden  Jahres,  von  heute  an  gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte
  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,  bei
er  Kreis·  Kommunalkasse  in  Lyck,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritt
des  Fälligkeitstermins  folgenden  GZeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibung
find  auch  die  dazu  gehörigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine  zurückzuliefern.
  Für  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale  abgezogen.

Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach  dem
Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren,  vom
Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  an  gerechnet,  nicht  erhobenen  Zinsen,
verjähren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichts-Ordnung  Theil  I.
Titel  51.  S#.  120.  sequ.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Lyck.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortifirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  instenons  vor  Ablauf  der  viersähangen  erjährungsfrist
  bei  der  reibverwaltung  anmeldet  und  den  kontgesabnen  der
Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung  oder  sonst  in  glaubhafter
Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten
und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung  ausgezahlt  werden.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind  halbjährige  Zinskupons  bis  zum
Schlusse  des  Jahres  ausgegeben.  Für  die  weitere  Zeit  werden  Zinskupons
auf  fünfjährige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  JZinskupons  Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommumnalkasse
  zu  Lyck  gegen  Mieferung.  des  der  älteren  Zinskupons-Serie
beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung  der
neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,  sofern  deren
Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sichecheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

.  Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
ertheilt.

Lyck,  den  18..
Die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  im  Lycker  Kreise.

(Nr.  7188.)  Pro-