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(Nr. 6974.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Januar 1868., betreffend die Genehmigung des
Kreistagsbeschlusses des Kreises Allenstein, im Regierungsbezirk Königs-
berg, vom 8. April 1867. wegen Aufbringung der noch erforderlichen
Mittel zur Vollendung der vom Kreise übernommenen Chausseebauten.
A# Ihren Bericht vom 31. Dezember v. J. ertheile Ich dem nebst Propo-
sition zurückfolgenden Kreistagsbeschlusse des Kreises Allenstein, im Regierungs-
bezirk Königsberg, vom 8. April v. J. wegen Aufbringung der noch erforderlichen
Mittel zur Vollendung der vom Kreise übernommenen Chausseebauten Meine
Genehmigung und sende das von Mir vollzogene Privilegium zur Ausfertigung
von auf den Inhaber lautenden Kreis. Obligationen des Kreises Allenstein im
Betrage von 83,000 Thalern nebst Anlagen zurück.
Berlin, den 4. Januar 1868.
Wilbelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe
und öftntliche Arbeiten und den Minister des Innern.
(Nr. 6975.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Allensteiner Kreises im Betrage von 83,000 Thalern. Vom 4. Ja-
nuar 1868.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Konig von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Allensteiner Kreises auf dem Kreistage
vom 8. April 1867. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise
unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Veg- einer Anleihe
zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläu-
biger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 83,000 Tha-
lern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger
noch der Schuldner etwas zu erinnern betunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des
Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage
von 83,000 Thalern, in Buchstaben: dreiundachtzig Tausend Thalern, welche in
folgenden Apoints:
11,000 Tha-