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(Stadtwappen.)
Haupt-Schuldverschreibung
Stadt Wiesbaden
über
dreimalhundert Tausend Thaler
der Thalerwährung,
zu fünf Prozent per annum verzinslich
Die Stadt Wiesbaden, vertreten durch ihren Gemeinderath, hat beschlossen,
insbesondere zum Zwecke der Beschaffung der Kosten der auszuführenden Wasserleitung
ein Anlehen von
Dreimalhundert Tausend Thaler
(Rthlr. 300,000)
der Thalerwährung aufzunehmen, und hat hierzu die Genehmigung der Königlichen
Regierung zu Wiesbaden, Abtheilung des Innern, durch Restkript d. d.
8. Juli 1868. erhalten.
Nachdem in dessen Folge die Stadt Wiesbaden dieses Anlehen bei dem
Bankhause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M.
kontrahirt und dieses Bankhaus die Anlehenssumme der 300,000 Thaler baar
und vollständig zur Stadtkasse abgeliefert hat, wird von dem unterzeichneten Gemeinderathe
hierdurch beurkundet, daß die Stadt Wiesbaden die gedachte Summe
dem Bankhause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne, dessen Rechtsnachfolgern
und Cessionarien schuldet, und wird zugleich hierdurch über den Empfang
der Darlehenssumme in bester Rechtsform gquittirt.
Von Seiner Majestät dem Könie ist sub datoH
das landesherrliche Privilegium zur Ausstellung von auf jeden Inhaber lautenden
Partial-Obligationen, Kupons und Talons ertheilt.
Kraft dessen ist das Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne
von uns ermächtigt, auf Grund der gegenwärtigen Haupt-Schuldverschreibung
Partial-Obligationen auf den Inhaber lautend, zum Gesammtbelaufe von
300,000 Tha-