Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Stadtwappen.)

Haupt-Schuldverschreibung

Stadt  Wiesbaden
über
dreimalhundert  Tausend  Thaler
der  Thalerwährung,

zu  fünf  Prozent  per  annum  verzinslich

Die  Stadt  Wiesbaden,  vertreten  durch  ihren  Gemeinderath,  hat  beschlossen,
insbesondere  zum  Zwecke  der  Beschaffung  der  Kosten  der  auszuführenden  Wasserleitung
  ein  Anlehen  von

Dreimalhundert  Tausend  Thaler
(Rthlr.  300,000)

der  Thalerwährung  aufzunehmen,  und  hat  hierzu  die  Genehmigung  der  Königlichen
  Regierung  zu  Wiesbaden,  Abtheilung  des  Innern,  durch  Restkript  d.  d.
8.  Juli  1868.  erhalten.

Nachdem  in  dessen  Folge  die  Stadt  Wiesbaden  dieses  Anlehen  bei  dem
Bankhause  der  Herren  M.  A.  v.  Rothschild  &  Söhne  in  Frankfurt  a.  M.
kontrahirt  und  dieses  Bankhaus  die  Anlehenssumme  der  300,000  Thaler  baar
und  vollständig  zur  Stadtkasse  abgeliefert  hat,  wird  von  dem  unterzeichneten  Gemeinderathe
  hierdurch  beurkundet,  daß  die  Stadt  Wiesbaden  die  gedachte  Summe
dem  Bankhause  der  Herren  M.  A.  v.  Rothschild  &  Söhne,  dessen  Rechtsnachfolgern
  und  Cessionarien  schuldet,  und  wird  zugleich  hierdurch  über  den  Empfang
der  Darlehenssumme  in  bester  Rechtsform  gquittirt.

Von  Seiner  Majestät  dem  Könie  ist  sub  datoH
das  landesherrliche  Privilegium  zur  Ausstellung  von  auf  jeden  Inhaber  lautenden
  Partial-Obligationen,  Kupons  und  Talons  ertheilt.

Kraft  dessen  ist  das  Bankhaus  der  Herren  M.  A.  v.  Rothschild  &  Söhne
von  uns  ermächtigt,  auf  Grund  der  gegenwärtigen  Haupt-Schuldverschreibung
Partial-Obligationen  auf  den  Inhaber  lautend,  zum  Gesammtbelaufe  von

300,000  Tha-