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ässe zu Reisen, in der Regem
Für Handwerksburschen, Dienstboten, Tagelöhner und
andere Personen ähnlichen Standes jedoch ur..
Für Staats= und Kommumalbeamte in Dienstgeschäften
Pässe zum Transport von Leichen, wegen deren Beerdi-
gung außer dem Kirchsprengel, worin der Todesfall sich
ereignet 5h5ht4t4t 2 Rthlr.
Protokolle, welche in Privatangelegenheiten vor einem
Notar oder einem mit richterlichen *. polizeilichen Ver-
richtungen, oder mit Verwaltung öffentlicher allgemeiner
Abgaben beauftragten Staats= oder Kommunalbeamten oder
einer dergleichen Behörde aufgenommen werden:
a) wenn sie die Stelle einer Beschwerdeschrift, Bittschrift,
Eingabe oder eines Gesuches vertrten
b) wenn diejenigen Personen, mit welchen das Protokoll
aufgenommen wird, auf Erfordern eine Auskunft
geben, oder eine Aussage als Zeugen ablegen, oder
eine Verbindlichkeit zu einer Leistung oder Unterlassung
dadurch übernehmen, insofern nicht die Position 46.
des Tarifs vom 19. Juli 1867. zur Anwendung
mmt............·.............................
vertreten.............................................
Requisitionen, wie Ausfertigungen, s. diese.
Resolutionen, schriftliche, wie Ausfertigungen, s. diese.
Strafresolute der Finanzbehörden, sowie auch der Polizei-
behörden, sofern die Strafe, den Werth des Konfiskates
mit einbegriffen, mehr als fünf Thaler in Gelde oder ver-
hältnißmäßiges Gefängniß betrüt
Taufscheine, wie amtliche Atteste, s. Atteste.
Taxen von Grundstücken sind insofern stempelpflichtig, als
sie wegen eines Privatinteresses unter Aufsicht einer öffent.
lichen Behörde ausgenommen werden, und erfordern als-
dann einen Stempel dndn
Jahrhang 1809. (Nr. 7340.) 49
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frei.
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