Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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ässe zu Reisen, in der Regem 
Für Handwerksburschen, Dienstboten, Tagelöhner und 
andere Personen ähnlichen Standes jedoch ur.. 
Für Staats= und Kommumalbeamte in Dienstgeschäften 
Pässe zum Transport von Leichen, wegen deren Beerdi- 
gung außer dem Kirchsprengel, worin der Todesfall sich 
ereignet 5h5ht4t4t 2 Rthlr. 
Protokolle, welche in Privatangelegenheiten vor einem 
Notar oder einem mit richterlichen *. polizeilichen Ver- 
richtungen, oder mit Verwaltung öffentlicher allgemeiner 
Abgaben beauftragten Staats= oder Kommunalbeamten oder 
einer dergleichen Behörde aufgenommen werden: 
a) wenn sie die Stelle einer Beschwerdeschrift, Bittschrift, 
Eingabe oder eines Gesuches vertrten 
b) wenn diejenigen Personen, mit welchen das Protokoll 
aufgenommen wird, auf Erfordern eine Auskunft 
geben, oder eine Aussage als Zeugen ablegen, oder 
eine Verbindlichkeit zu einer Leistung oder Unterlassung 
dadurch übernehmen, insofern nicht die Position 46. 
des Tarifs vom 19. Juli 1867. zur Anwendung 
mmt............·............................. 
vertreten............................................. 
Requisitionen, wie Ausfertigungen, s. diese. 
Resolutionen, schriftliche, wie Ausfertigungen, s. diese. 
Strafresolute der Finanzbehörden, sowie auch der Polizei- 
behörden, sofern die Strafe, den Werth des Konfiskates 
mit einbegriffen, mehr als fünf Thaler in Gelde oder ver- 
hältnißmäßiges Gefängniß betrüt 
Taufscheine, wie amtliche Atteste, s. Atteste. 
Taxen von Grundstücken sind insofern stempelpflichtig, als 
sie wegen eines Privatinteresses unter Aufsicht einer öffent. 
lichen Behörde ausgenommen werden, und erfordern als- 
dann einen Stempel dndn 
Jahrhang 1809. (Nr. 7340.) 49 
  
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frei. 
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frei. 
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